Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 8

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Beginn der Sitzung: 11.37 Uhr

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ich eröffne die 687. Sitzung des Bundesrates heute zu einem für uns etwas ungewohnten Zeitpunkt, da wir am Vormittag an der Gedenkveranstaltung teilgenommen haben. Durch unsere bloße Anwesenheit haben wir das Bekenntnis gegen Gewalt und Rassismus bestärkt und mitgetragen. Natürlich sind wir alle gegen Gewalt, natürlich lehnen wir Gewalt ab, natürlich sind wir für Frieden. Meistens meinen wir damit aber Gewalt, die weit weg von uns passiert, etwa zurzeit in Palästina und Israel, oder Gewalt, die in Bosnien passiert ist.

Vielleicht meinen wir damit auch noch Gewalt, die mitunter in unserer Nähe bei Demonstrationen geschieht, aber keinesfalls jene, die in unserem persönlichen Umfeld passiert. Wir vergessen dabei, dass Ablehnung von Gewalt und Frieden bei uns selbst beginnen, und zwar in unserem Alltag, in unserem beruflichen Alltag, zu dem ich auch unseren politischen Alltag zähle.

Ich denke, der Sinn der heutigen Gedenkveranstaltung mag für uns auch darin liegen, dass wir uns für Gewaltfreiheit und für Frieden einsetzen, und auch darin, dass wir darüber nachdenken, was das für uns persönlich, für mich persönlich heißen sollte. (Allgemeiner Beifall.)

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Das Amtliche Protokoll der 686. Sitzung des Bundesrates vom 5. April 2002 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet haben sich die Mitglieder des Bundesrates Herbert Thumpser, Manfred Gruber, Margarete Aburumieh und Johann Kraml.

Entschuldigt hat sich das Mitglied des Bundesrates Fritz Grillitsch.

Einlauf und Zuweisungen

Präsidentin Uta Barbara Pühringer : Eingelangt sind sechs Anfragebeantwortungen, 1750/AB bis 1755/AB, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Eingelangt ist weiters ein Beschluss des Nationalrates vom 18. April 2002 betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen.

Gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz unterliegt dieser Beschluss nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind ferner jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über die bereits früher eingelangten und zugewiesenen Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 1999 und 2000, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.


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