Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 44

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Ankündigung von dringlichen Anfragen

Präsident Ludwig Bieringer: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Hedda Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Postenschacher für den FPÖ-Abgeordneten Gaugg – gesetzwidrige Zerschlagung der Selbstverwaltung an den Herrn Bundeskanzler vorliegt.

Weiters liegt mir ein zweites Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Hedda Kainz, Kolleginnen und Kollegen mit demselben Betreff an die Frau Vizekanzlerin und Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport vor.

Gemäß § 61 Abs. 6 der Geschäftsordnung ziehe ich die dringliche Behandlung der beiden Anfragen zusammen. Die Zustimmung der unterzeichneten Bundesräte liegt dazu vor.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung der beiden Anfragen an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Weiters gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Postenschacher für den FPÖ-Abgeordneten Gaugg – gesetzwidrige Zerschlagung der Selbstverwaltung an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird die Behandlung dieser dringlichen Anfrage im Anschluss an die Behandlung der beiden zusammengezogenen dringlichen Anfragen erfolgen.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz und das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission geändert werden (GWG-Novelle 2002) (1116 und 1242/NR sowie 6689 und 6704/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und auf dem Gebiet der Kraft-Wärme-Kopplung erlassen werden (Ökostromgesetz) sowie das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und das Energieförderungsgesetz 1979 (EnFG) geändert werden (1243/NR sowie 6690 und 6705/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (713/A und 1222/NR sowie 6691 und 6706/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der


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