Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 58

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Senkungen sein werden, wenn es eben nicht gelingt, wirklich heimische Lösungen zu Stande zu bringen. Ich glaube, dass dann diese Senkungen eher kurzfristiger Natur sein werden, um dann wieder überkompensiert zu werden.

Nur ein Beispiel zur Größenordnung: Die Düsseldorfer E.ON hat ihre Aktivitäten auf den Bereich Strom und Erdgas konzentriert, andere Randaktivitäten abgestoßen, im Kerngeschäft aber massive Akquisitionen vorgenommen, etwa beim zweitgrößten schwedischen Stromanbieter, bei Sydkraft. Trotzdem liegt der finanzielle Spielraum, der E.ON verbleibt, der kolportiert wird und nicht dementiert wurde, derzeit noch immer bei 45 Milliarden €. 45 Milliarden € – nur um die Größenordnung darzustellen!

Eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Ledolter, der die Grünblinkphase von Ampeln angesprochen hat. Erstens hat Rudi Schicker nicht gesagt, dass diese Phase abgeschafft werden solle, sondern sie soll untersucht werden. Zum Zweiten war das keine Sommerlochidee, sondern basierte auf Verkehrssicherheitsstudien, die gezeigt haben oder zeigen wollen – auch das muss man untersuchen –, dass dadurch eine besondere Unfallgefährdung gegeben ist. Und zum Dritten hat sich meines Wissens Minister Reichhold ebenfalls dieser Aussage angeschlossen und gemeint, dass das untersucht werden sollte. Also ich bitte, das bei der eigenen Regierung zu deponieren. (Beifall bei der SPÖ.)

11.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

11.48

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Begutachtungsverfahren, aber auch noch im Wirtschaftsausschuss des Nationalrates wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf für die Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes maßgebliche Änderungen vorgenommen. Aus Sicht meines Landes Vorarlberg betrifft das in erster Linie die in § 7 Abs. 4 des Gaswirtschaftsgesetzes verankerte Anhebung des für das Unbundling maßgeblichen Schwellenwertes auf 50 000 Haushaltsanschlüsse, womit für die kleine Regelzone Vorarlberg sichergestellt ist, dass es wegen des hohen Fixkostenanteils zu keinen unvertretbaren Belastungen für die Konsumenten kommt, womit der gegenteilige Effekt der ganzen Regelung erzielt worden wäre.

Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister und den Beamten des Hauses dafür, dass unsere Argumente aufgegriffen wurden. Von Drüberfahren ist in diesem Punkt keine Rede. In dieser Hinsicht kann sich die Gaswirtschaftsgesetz-Novelle inzwischen auf eine sehr tragfähige Akzeptanz stützen.

Für die in § 1 enthaltene Verfassungsbestimmung gilt dies zumindest für Vorarlberg allerdings nicht. Dass die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten unmittelbar von den in den Vorschriften vorgesehenen Einrichtungen versehen werden können, sieht auf den ersten Blick völlig harmlos und natürlich auch sachgerecht aus.

Der von der Bundesverfassung für einen solchen Fall in Artikel 102 Abs. 4 vorgezeichnete Weg wäre, zu einem solchen die mittelbare Bundesverwaltung einschränkenden Gesetzesbeschluss vor seiner Kundmachung die Zustimmung der Länder einzuholen, wie das üblicherweise auch geschieht. Die Regierungsvorlage ist auch davon ausgegangen. Die entscheidende Änderung wurde erst im Wirtschaftsausschuss des Nationalrates vorgenommen. Die Kritik richtet sich also nicht an das Wirtschaftsministerium, sondern an die Willensbildung im Wirtschaftsausschuss.

Bemerkenswert ist allerdings, dass der Ausschussbericht des Nationalrates dessen ungeachtet nach wie vor den aus der Regierungsvorlage stammenden Hinweis enthält, der Gesetzesbeschluss bedürfe nach Artikel 102 Abs. 4 B-VG der Zustimmung der Länder. Durch die Änderung der betreffenden Regelung ist das leider nicht mehr richtig und der Ausschussbericht des Nationalrates in diesem Punkt daher irreführend.


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