Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 88

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (680/A und 1245/NR sowie

6686 und 6710/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Dipl.-Ing. Hannes Missethon: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird.

Der Bericht liegt vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

14.03

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Alfredo Rosenmaier das Wort. – Bitte.

14.03

Bundesrat Alfredo Rosenmaier (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Versammlungsgesetz hat schon heiße Diskussionen hervorgerufen, und ich glaube, auch dann, wenn es in die Umsetzungsphase geht, wird man von dieser Situation nicht ganz wegkommen.

Dass Demonstrationen immer umstritten sind, das liegt, wie ich glaube, in der Natur der Sache: einerseits, weil es Menschen gibt, die diese Form einfach nutzen, um gemeinsam gegen etwas aufzutreten, von dem sie der Überzeugung sind, dass es nicht in Ordnung ist, und natürlich gibt es dann den Gegenpol, die andere Seite. Es gibt Menschen, Betriebe, Institutionen oder eine Regierung, die zwar glauben, dass ihre Erfindung eine gute ist, sich damit aber mit einer Situation konfrontiert sehen, die nicht angenehm ist.

Trotzdem möchte ich hier aber sehr deutlich festhalten, dass die Demonstration ein legitimes und vor allem gesetzlich geregeltes Mittel ist, um Protest zum Ausdruck zu bringen. Ich möchte auch sagen, dass nur eine einzige Form anerkennenswert ist, und das ist die friedliche Form, die friedliche Demonstration. Ich glaube, dass wir uns hierüber auch sehr einig sind. (Allgemeiner Beifall.)


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