Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 100

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gerichtliches Verfahren möglich, aber auch das erst nach einem Korrektiv, nämlich der Entscheidung der Exekutive darüber, ob eine gerichtliche Anzeige überhaupt notwendig erscheint.

Ich glaube, das sind Voraussetzungen, die durchführbar sind und zum Schutz dienen. Auch das wurde von Kollegen Schöls und von Bundesrat Hagen bereits gesagt: Es geht auch um den Schutz der Exekutive!

Ich halte dieses Gesetz für in der Praxis durchführbar. Bundesräte der sozialdemokratischen Fraktion haben gesagt, und auch Kollege Schennach hat betont, dass auch sie grundsätzlich gegen ein Vermummungsverbot seien, allerdings die Handhabung anders sein sollte. (Widerspruch des Bundesrates Schennach. ) Kollege Schennach! Sie haben gesagt, Sie sind grundsätzlich gegen ... (Bundesrat Dr. Böhm: Für ein Verbot! Nicht gegen, sondern für ein Verbot!) – Entschuldigung! Das war ein Versprecher von mir. (Bundesrat Schennach: Aber ein gravierender!)  – Sie haben gesagt, Sie sind grundsätzlich gegen die Vermummung, weil Handlungen, die man sonst nicht setzen würde, in vermummtem Zustand gesetzt werden. Sie sind damit grundsätzlich auch für ein Vermummungsverbot – allerdings in anderer Form, so nehme ich an.

Ich halte es für sehr gut und sehr wichtig, in diesem Zusammenhang, wie es von Kollegen Binna angesprochen wurde, ein Konfliktmanagement einzusetzen. Ich halte durchaus auch, wie von der sozialdemokratischen Fraktion vorgeschlagen, eine flexible Lösung (Bundesrat Schennach: Was die Exekutive auch sehr gut macht!) eines Vermummungsverbotes für gut. Nur fürchte ich, dass es in manchen Situationen – und zwar gerade in Situationen, die gefährlich werden könnten, nämlich dann, wenn sich die Situation bei einer Demonstration aufschaukelt und die Demonstration außer Rand und Band geraten würde – sowohl für das Konfliktmanagement als auch für ein Aussprechen eines Vermummungsverbotes leider zu spät ist.

Daher halte ich die in diesem Gesetz vorgesehene Regelung als Präventionsregelung für günstig und werde diesem Beschluss selbstverständlich die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.55

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (544/A und 1210/NR sowie 6711/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Engelbert Weilharter übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.


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