Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 104

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Sicher, einen Drogenlenker mit zum Beispiel nach Haschischkonsum erweiterten Pupillen – offen wie ein Stadeltor – wird auch ein Laie erkennen, aber viele andere Drogen aus der Hexenküche gewissenloser Suchtgift-Erzeuger und -Dealer sind in ihrer Wirkung nur schwer zu erkennen. Hier wird nicht nur das Fingerspitzengefühl, sondern auch die Schulung unserer Gendarmen und Polizisten notwendig und gefordert sein. Sie sind bei den vorgesehenen drei Stufen der Amtshandlung – wie auch sonst immer – die Ersten und erhalten mit dieser Novelle die notwendige Rückendeckung.

Eine Schwäche dieser Novellierung haben meine Vorredner schon aufgezeigt: Es gibt hier keine Grenzen, keine Grenzwerte. Ich gehe aber davon aus, dass es in einer späteren Novellierung möglich sein wird, diese gesetzlichen Bestimmungen noch zu verbessern. Ich bin allerdings kein Wissenschafter und auch darauf angewiesen, was man mir sagt, was denkbar und möglich ist.

Ich möchte kurz die Ausführungen des Herrn Kollegen Schennach berichtigen. Er hat schon Recht: Das gesamte Prozedere ist vergleichbar mit jenem bei so genannten Alkohol-Sündern. Ich darf aber direkt aus dem Ausschussbericht zitieren, weil es dann klarer ist:

"Ergänzend wird vorgesehen, dass anstatt" – anstatt! – "einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft eine Mitteilung an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde zu erfolgen hat".

Weiter heißt es: "Werden solche angeordnet, muss man sie auch beachten. Lediglich bei Nichtbefolgung" – jetzt kommt es, Herr Kollege Schennach – "erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Übertretung des Suchtmittelgesetzes."

Man könnte sagen: eine Entkriminalisierung für – unter Anführungszeichen – "Ersttäter" unter Medikamenteneinfluss. Ich glaube, das ist so gedacht gewesen.

Eine sehr kurze Replik auf die politische Komponente dieser Novelle: Gerade an den verheerenden Auswirkungen von Verkehrsunfällen unter Drogeneinfluss sieht man, dass eine Verharmlosung von Suchtgift in der Gesellschaft nicht hingenommen werden kann.

Da der Suchtgiftkonsum enorm steigt, ist es wenig tröstlich, dass unsere Jugend derzeit weniger Alkohol trinkt. Das ist wenig tröstlich! Noch direkter gesagt: Niemand will den Alkohol verharmlosen, ich erwarte mir aber, dass von eurer Seite – ich spreche hier, bitte, die sozialdemokratische Fraktion und Herrn Schennach an – auch jegliche Verharmlosung von Drogen und Suchtgift unterbleibt; eigentlich sollte das selbstverständlich sein.

Ich hoffe und bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz zu noch mehr Sicherheit auf unseren Straßen beiträgt. Es ist erfreulich, dass ein breiter Konsens gefunden wurde – man kann auch einmal Lob aussprechen in Richtung sozialdemokratische Fraktion. (Bundesrätin Schicker: Danke!) Ich würde mich freuen, wenn es sich Herr Kollege Schennach in letzter Sekunde noch anders überlegt.

Wir Freiheitlichen stimmen selbstverständlich zu! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.14

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

15.14

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz Folgendes festhalten, weil es in dieser Diskussion hauptsächlich um Drogen geht: Niemand sollte glauben, dass das Thema Drogen und Fahrtüchtigkeit mit diesem Gesetz jetzt erledigt ist, aber man kann sich freuen, dass eine Regelung gefunden wurde.


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