Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 105

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Alkohol ist nach wie vor die Droge Nummer eins, und zwar mit größtem Abstand, gerade was die Verkehrsunfälle anlangt – gefolgt von den Medikamenten. Die Drogen sind erst an dritter Stelle als relativ kleiner Teil anzusetzen. Das heißt in keiner Weise, dass man dieses Thema vernachlässigen sollte. Ich bin auch sehr dafür, dass hier sozusagen gleichgewichtige Regelungen zum Alkohol getroffen werden. Als Betroffenem wäre es mir aber relativ egal, wenn ich in einen Verkehrsunfall verwickelt und niedergefahren werde, ob jemand dem Kulturgut Wein zugesprochen hat oder ob er drogensüchtig ist und unter Drogeneinfluss gefahren ist. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Schennach.  – Bundesrätin Schicker: Sicherheit muss gegeben sein!)

Ich denke, dass es insbesondere notwendig ist, gerade in diesem Bereich die Forschung zu intensivieren, um nicht nur zu den Grenzwerten, sondern auch zu den konkreten Auswirkungen Erkenntnisse zu bekommen. Dieses Thema ist weitestgehend unerforscht. Man kann durchaus "cleane" Drogentests, das heißt also einen negativen Blutbefund, einen "cleanen" Harnbefund haben und trotzdem fahruntüchtig sein, weil man zum Beispiel auf Entzug ist – etwa auch bei Psychopharmaka –, weil man einen Flashback hat.

All das ist noch zu untersuchen, und ich denke, dass dieses Thema mit diesem Gesetz noch nicht abgeschlossen sein kann. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )

15.16

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Ich sehe, es ist eine gerade ausreichende Zahl von Bundesräten hier im Saal, wir können daher abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (707/A und 1211/NR sowie 6712/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Ram übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Thomas Ram: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.


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