Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 119

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Diese Frage, warum das so ist, kann sich nur in der politischen Beurteilung abspielen, denn wenn ich mich richtig erinnere – ich kenne die Situation im Bereich der Pensionsversicherung nun doch schon seit einigen Jahren, auch schon aus einer Zeit, als Herr Wetscherek noch nicht Generaldirektor war –, hat selbst meine Fraktion an der fachlichen Qualifikation des Herrn Generaldirektors noch nie Kritik geübt. Ich frage mich jetzt, welche Umstände im fachlichen Bereich dazu führen könnten, an seiner Qualifikation zu zweifeln, und wieso man ein Rechtsgutachten braucht, wie man die Bestellung des Herrn Generaldirektors verhindert und die gesamte Selbstverwaltung absetzt.

Meine Damen und Herren! Ich denke, all das sind gravierende Fragen, die durchaus Berechtigung zu dringlichen Anfragen geben, auch wenn Ihnen das anlässlich einer überfrachteten Tagesordnung kurz vor einer so genannten Sommerpause, die im Zusammenhang mit diesem Haus auch nicht ganz unkommentiert geblieben ist, nicht angenehm ist. Dass diese Causa, diese Angelegenheit, die man nicht mehr mit einem Schmunzeln als Politkomödie betrachten kann, sondern als Drama, das diese Republik und die Interessen von 4,2 Millionen Menschen betrifft, Anlass zu dringlichen Anfragen gibt, das müssen Sie uns schon zugestehen. Ich denke, wenn Sie dieses Demokratieverständnis nicht aufbringen können, dann sind alle unsere Befürchtungen im Zusammenhang mit einem Demokratiedefizit noch viel größer, als wir streckenweise annehmen. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

Ich bitte also, das zur Kenntnis zu nehmen, und erwarte von den beiden Herren eine ausreichende Beantwortung unserer Fragen.

16.12

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zur Beantwortung hat sich zunächst Herr Staatssekretär Franz Morak zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

16.12

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts Ihrer Tagesordnung werde ich mich bemühen, die Fragen, die Sie an den Herrn Bundeskanzler gestellt haben, ausführlich, aber in der nötigen Kürze zu beantworten. Ich möchte aber anlässlich der Anfrage doch die Gelegenheit wahrnehmen, vorweg einige Bemerkungen zu den Reformen der österreichischen Sozialversicherung und des Sozialversicherungswesens zu machen.

Wie Sie alle wissen, bedingt der demographische Wandel in Österreich unabdingbare Reformen im Interesse der Versichertengemeinschaft. Die Auffassung der schon lange überholten und nicht mehr zeitgemäßen Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten ist ein weiteres und vorrangiges sozialpolitisches Ziel dieser Bundesregierung. Nach der schon zu Beginn der Legislaturperiode erfolgten Gleichstellung ist nun die Zusammenlegung der beiden Sozialversicherungsanstalten der logische nächste Schritt in diesem Prozess.

Neben der Vereinheitlichung des Arbeitnehmerbegriffes geht es bei dieser Reform um einen erleichterten Zugang durch Dezentralisierung und damit um das Erreichen von mehr Versichertennähe. Dies erscheint mir gerade aus der Sicht des Föderalismus und einer gelebten Solidarität und Subsidiarität ein erstrebenswertes Ziel zu sein. Der Versicherte wird fortan die Möglichkeit haben, durch die neu eingerichteten Landesstellen in seinem jeweiligen Bundesland alle erforderlichen administrativen Schritte erledigen zu können.

Ein wesentlicher Effekt der Zusammenlegung besteht allerdings im Ersparniseffekt für den Beitragszahler. Der Einsparungseffekt dieser Maßnahmen ist immerhin mit einem Betrag von 25 Millionen € zu veranschlagen. Dies erhöht wiederum den Spielraum für die Pensionen beziehungsweise die sonstigen Leistungen der Anstalten. Auch hier ist der Synergieeffekt nicht zu unterschätzen. Denken Sie etwa an jene Orte in Österreich, in denen beide Anstalten – sowohl die Pensionsversicherung der Angestellten wie auch die Pensionsversicherung der Arbeiter – eigene Kur- und Rehabilitationsanstalten nebeneinander betrieben haben.

Meine Damen und Herren! Wie Sie allein schon aus meinen kursorischen Ausführungen ersehen können, zeigt sich, dass die Zusammenlegung der beiden Anstalten eine sinnvolle Maß


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