Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 160

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Sehr wohl im Rahmen der Geschäftsordnung erwähnen möchte ich Folgendes: Die Frau Kollegin hat es für nötig befunden, von Herrn Klubobmann Hojac zu sprechen. Es würde mich nicht stören, wäre das sein Name, dann wäre dagegen nichts einzuwenden. Dem ist aber nicht so, daher finde ich, das ist eine menschenverachtende Äußerung, denn der Namensträger hat das Recht, bei seinem Namen genannt zu werden und nicht bei einem anderen Namen, den Sie ihm zuschreiben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)

19.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat Mag. Tusek hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

19.19

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, aber Frau Mag. Trunk hat zwei Äußerungen in diesem sicherlich interessanten politischen Stammbaum aus Kärnten, den sie uns in 20 Minuten dargelegt hat, getätigt, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen.

Erstens zur Position der Landesschulratspräsidenten: Mit Ausnahme von Vorarlberg, wo der Präsident tatsächlich Präsident ist, sind alle anderen geschäftsführende Präsidenten. (Bundesrätin Mag. Trunk: Das habe ich gesagt!) – Ja, das haben Sie gesagt, und nach meiner Korrektur haben Sie auch festgestellt, dass das politische Verhältnis der Landesschulratspräsidenten 6: 2: 1 ist. Das entspricht genau dem Verhältnis der Landeshauptleute und auch genau dem Verhältnis der Erstgereihten hier in diesem Hause.

Daher ist es völlig klar, dass der geschäftsführende Landesschulratspräsident, der die Agenden des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau üblicherweise auszuführen hat, eine wichtige Position ist, viel zu wichtig, als dass man von einer Abschaffung sprechen kann. (Bundesrat Konecny: Ja! Bravo! – Demonstrativer Beifall bei der SPÖ.)

Es ist da um einen Vizepräsidenten gegangen, aber Frau Mag. Trunk hat von einem Präsidenten gesprochen; das sei nur als Korrektur erwähnt, wir könnten über diese Sache noch weiter reden, aber es ist schon zu spät.

Zur zweiten Äußerung – ich zitiere –: Einem Oberösterreicher wurde in Kärnten politisches Asyl gegeben. – Zitatende. Dazu möchte ich feststellen, dass die politischen Verhältnisse in Oberösterreich selbst nach dem heute novellierten Asylgesetz 1997 so stabil sind, dass kein Oberösterreicher in einem anderen Land politisches Asyl benötigt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.21

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky. – Bitte.

19.22

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): In aller Kürze und nur zur Ergänzung der geschichtlichen Abhandlung durch meine Frau Kollegin Trunk. (Zwischenruf des Bundesrates Gasteiger. ) Sie können sich dann wieder zu Wort melden, wir werden Ihnen lauschen, aber jetzt bin ich am Wort.

In der Sache Candussi möchte ich doch sagen, dass es ein Verfahren gegeben hat, bei dem sehr deutlich herausgekommen ist, dass es keine wie auch immer geartete Drohung, Erpressung oder sonstiges weder von der einen noch der anderen Seite gegeben hat. Ich möchte das ganz deutlich und klar sagen, weil sonst etwas anderes im Raum stehen bleibt.

Im Übrigen muss ich sagen, ist offenbar Kollegin Trunk öfter bei Präsidiumssitzungen gewesen als ich, mit einem Astralleib oder wie auch immer, weil sie offenbar vieles weiß, was uns im eigenen Kreis nicht bekannt ist. (Bundesrat Konecny: Sie macht gerne einen Schulungskurs!) Ich möchte ihr raten, vielleicht einmal ein Buch über die Geschichte der Kärntner Freiheitlichen


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