Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 173

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Universitätsreform, sie im Gesetz festzuschreiben, erreicht, aber die nächsten Herausforderungen liegen damit vor uns!

Die nächsten Herausforderungen sind die wichtige Phase der Umsetzung. Bis zum 1. Oktober 2002 wird das Gesetz in Kraft treten. Bis 30. November 2002 wird sich an jeder Universität ein so genannter Gründungskonvent konstituieren, der die Implementierung dieses Gesetzes durchführt. Wir arbeiten intensiv, um die Wahlordnung auszuarbeiten und alles in die Wege zu leiten, damit dieser Gründungskonvent seine Arbeit aufnehmen kann.

Auf Vorschlag des Gründungskonvents wird bis zum Ende des Sommersemesters 2003 der Rektor vom Uni-Rat gewählt werden, es wird der Uni-Rat eingesetzt werden, und spätestens bis 31. Dezember 2003 wird die Implementierung an allen 21 österreichischen Universitäten umgesetzt sein.

Ein großes Stück Arbeit liegt hinter uns, ein großes Stück Arbeit liegt vor uns, und ich bitte Sie, uns auch bei dieser Implementierung zu begleiten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.18

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) sowie Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das partikuläre Bundesrecht im Bereich der Luftreinhaltung bereinigt und das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verboten wird (Bundesluftreinhaltegesetz) (1159 und 1226/NR sowie 6719/BR der Beilagen)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite