Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 174

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17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002) (1160 und 1240/NR sowie 6720/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte gleichfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesluftreinhaltegesetz und

ein Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002.

Die Berichterstattung über die Punkte 16 und 17 hat Frau Bundesrätin Anna Höllerer übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Anna Höllerer: Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das partikuläre Bundesrecht im Bereich der Luftreinhaltung bereinigt und das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verboten wird (Bundesluftreinhaltegesetz), liegt den Bundesrätinnen und Bundesräten in schriftlicher Form vor. Ich kann daher auf die Verlesung verzichten und komme zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002), liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich darf daher auf die Verlesung verzichten und komme zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Johanna Auer. – Bitte, Frau Bundesrätin.

20.23

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir bringen heute die eben verlesenen Bericht zur Abstimmung, worin es um zwei Gesetze geht, nämlich um das Bundesluftreinhaltegesetz und das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002.

Im Bundesluftreinhaltegesetz wird eine bundeseinheitliche Regelung für die Verpflichtung zur Reinhaltung der Luft und zum Verbot der Verbrennens von nicht biogenem Material geschaffen.

Dieses Gesetz ist aus der Sicht meiner Fraktion prinzipiell zu begrüßen, gäbe es da nicht den Abänderungsantrag, in welchem weitreichende Ausnahmebestimmungen für die Landwirtschaft geschaffen werden sollen, und das noch dazu in zwei Kernpunkten des Gesetzes.


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