Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 175

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Diese zwei Kernpunkte betreffen einerseits die Beeinträchtigung und die Belästigung Dritter durch üble Gerüche und andererseits die Luftschadstoffemissionen. Damit wird eine breite Ausnahme für die Landwirtschaft geordert, obwohl auf Grund dieses Gesetzes jedermann in Österreich generell zur Reinhaltung der Luft verpflichtet ist.

Das immer wieder ins Treffen geführte Argument, landwirtschaftliche Betriebe werden ordnungsgemäß geführt, kann nicht halten, denn in der Landwirtschaft gibt es keine Technik, die perfekt ist, und das wirft massive Probleme auf. Denken Sie nur an die industrielle Tierhaltung und an die Massentierhaltungsbetriebe, bei denen es zu enormen Geruchsbelästigungen kommt!

Alle Industrie- und Wirtschaftsbetriebe müssen in vielen Bereichen Emissionsstandards einhalten, Filteranlagen einbauen und andere Prüfverfahren über sich ergehen lassen. – In der Landwirtschaft soll das nicht mehr so sein. Es ist nicht unbedingt erstrebenswert (Unruhe bei der ÖVP – Präsident Bieringer gibt das Glockenzeichen), dass es sich die Landwirtschaft auf Kosten der anderen richten kann. (Zwischenrufe bei der ÖVP und Gegenrufe des Bundesrates Manfred Gruber. ) Jeder Österreicher, jeder österreichische Gewerbebetrieb muss sich an die Vorschriften des Bundesluftreinhaltegesetzes, manchmal sogar an die zum Teil noch schärferen gewerblichen Luftreinhaltebestimmungen und -regelungen halten, nur die Großbauern und die Bauern und ihre Vertreter hier im Parlament (neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP) sollen sich mit diesem Gesetz alles richten können. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Ach! Das glauben Sie ja selbst nicht, was Sie da aufgeschrieben haben!)

Mit diesem Abänderungsantrag, der dieses Gesetz schlichtweg aushöhlt, wird einer der Hauptverursacher, die Landwirtschaft, aus der Verantwortung entlassen. Dies entspricht nicht unserem Bild von gerechter und umweltfreundlicher Politik, und deshalb stimmt meine Fraktion dieser Vorlage in ihrer abgeänderten Fassung nicht zu.

Noch eine kurze Anmerkung zum Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002 (Bundesrat Hensler: Sind Sie die SPÖ-Agrarsprecherin? – Ruf bei der ÖVP: Der Kollege Winter ist der Agrarsprecher! – Bundesrat Gasteiger  – in Richtung ÖVP –: Was soll das? Lasst sie reden! – Die werden da gleich nervös!): Da es hier im Wesentlichen um die Umsetzung von EU-Richtlinien geht, ist zu hoffen, dass mit anderen EU-Ländern doch noch eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann, um die Endlagerung des jeweils eigenen Atommülls zur allgemeinen Zufriedenheit regeln zu können.

Diesem Gesetz stimmen wir zu. (Beifall bei der SPÖ.)

20.26

Präsident Ludwig Bieringer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Leopold Steinbichler. – Bitte.

20.26

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich es auf Grund der ausführlichen Tagesordnung ganz kurz machen.

Zum Bundesluftreinhaltegesetz hat Frau Kollegin Auer schon sehr Wesentliches gesagt. (Bundesrat Manfred Gruber: Wichtiges!) Luftreinhaltung ist ein sensibler Bereich im Umweltschutz. Dieses Gesetz trägt sicherlich wesentlich zum Schutz der Luft bei, besonders natürlich dadurch, dass, wie Sie richtig gesagt haben, biogene Materialien in Zukunft nicht mehr außerhalb von Verbrennungsanlagen verbrannt werden dürfen.

Frau Kollegin! Was die angesprochene Sonderregelung betrifft, so kommen wir da auf unser altes Problem zurück. Herr Kollege Schennach! Wir wissen es auch aus privaten Gesprächen: Da haben wir natürlich jenes Problem, dass Sie das romantische Bild der Heidelandwirtschaft nicht aus dem Kopf bekommen. Aber das ist klar, und ich verlange auch keine Fachkompetenz. Kollege Schennach ist von der Jugend her belastet. (Ironische Heiterkeit des Bundesrates Schennach. )


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