Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 178

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Ich möchte mit einer Anmerkung dazu schließen: Die Kompetenzen und Weisungsrechte des Strahlungsbeauftragten sollen noch exakter beschrieben werden, denn nur dann kann man diesen im Unglücksfall auch zur Verantwortung ziehen, um dem Gesetz wirklich Genüge zu tun. – Meine Fraktion wird beiden Gesetzen zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.38

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das partikuläre Bundesrecht im Bereich der Luftreinhaltung bereinigt und das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verboten wird, Bundesluftreinhaltegesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden, Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus (das Protokoll "Tourismus") (1090 und 1227/NR sowie 6721/BR der Beilagen)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Berglandwirtschaft (das Protokoll "Berglandwirtschaft") (1091und 1228/NR sowie 6722/BR der Beilagen)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 über die Beilegung von Streitigkeiten (1092 und 1229/NR sowie 6723/BR der Beilagen)


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