Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 181

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Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie: Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Germana Fösleitner. Ich erteile ihr dieses.

20.43

Bundesrätin Germana Fösleitner (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte über die Protokolle zur Alpenkonvention ist ein guter und willkommener Anlass, um einerseits auf die Bedeutung der Bauern zur Sicherung der Ernährung und wichtiger Lebensgrundlagen aufmerksam zu machen, an die Verantwortung der Politik zur Erhaltung bäuerlicher Strukturen in ökologisch sensiblen Regionen zu appellieren, weiters die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Agrarpolitik kritisch und konstruktiv zu debattieren und sich schließlich auch darüber zu freuen, dass Österreich mit der Ratifizierung der Alpenkonvention eindrucksvoll dokumentierte, dass die weltweiten Herausforderungen und die wirtschaftlichen sowie die ökologischen Probleme spezifische Maßnahmen für die Bergregionen erfordern.

An dieser Stelle möchte ich gleich vorab unserem Bundesminister Mag. Molterer und seinem Team, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hervorragende Arbeit in dieser Materie in den letzten Jahren herzlich danken!

Die Erweiterung der Europäischen Union, die Diskussion über die Halbzeitbewertung der "Agenda 2000" und die WTO-Verhandlungen sollten in ihrer grundsätzlichen Strategie auch den Erfordernissen für lebensfähige Berggebiete Rechnung tragen. Eine grundlegende Rolle dabei nimmt die Land- und Forstwirtschaft ein, deren Multifunktionalität mehr als in anderen Regionen eine fundamentale Voraussetzung für eine nachhaltige Existenz des Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraumes ist.

Eine umfassende Politik für die Berggebiete und die alpinen Räume muss auf den ständigen Ausgleich von unveränderbaren Nachteilen, auf eine Verringerung der veränderbaren nachteiligen Faktoren und auf eine besondere Berücksichtigung der außerordentlichen Werte und Ressourcen der Berggebiete abzielen. Eine unternehmerisch begründete Produktionsfunktion der Land- und Forstwirtschaft in den Berggebieten ist die entscheidende Voraussetzung für die vielfältigen Funktionen, die eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung genießen.

Traditionell sind die Bergbauerngebiete in Österreich auf Grund der grünlandbetonten Produktionsgrundlagen auf die Viehwirtschaft, insbesondere auf die Rinderhaltung, ausgerichtet. Daneben haben die Bergbauern vielfach in der Forstwirtschaft ein zweites Existenzstandbein.

Umweltkonforme Produktionsmethoden in den Berggebieten können nur in einem Gesamtsystem nachhaltig aufrecht erhalten werden, wenn die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Schrankenloser Wirtschaftsliberalismus ohne ordnungspolitische Elemente führt zu einer Konzentration an Standorten, wo eine kostengünstigere Produktion möglich ist (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen), und damit natürlich zu einem Rückzug der Erzeugung aus den Regionen mit schwierigeren Standorteigenschaften.

Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen, kurz "Alpenkonvention" genannt, besteht aus einer Rahmenkonvention, in der die Ziele und Spielregeln festgelegt sind. Die konkreten Maßnahmen zur Durchführung des Abkommens werden in den Protokollen vereinbart. Die Protokolle sind das Herzstück der Alpenkonvention. Sie bilden separate Vereinbarungen unter dem Dach der Konvention und beinhalten die Bestimmungen zur Umsetzung der Ziele in folgenden


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