Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 195

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag ist angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, Protokoll "Naturschutz und Landschaftspflege".

Auch dieser Beschluss unterliegt dem Zustimmungsrecht des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag ist angenommen .

Wir kommen schlussendlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Energie, Protokoll "Energie".

Auch dieser Beschluss unterliegt dem Zustimmungsrecht des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag ist angenommen .

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel samt Anlagen und Erklärung (1144 und 1236/NR sowie 6730/BR der Beilagen)

28. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) samt Anhängen und Erklärungen (1145 und 1237/NR sowie 6731/BR der Beilagen)

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe samt Anlagen und Erklärung (1171 und 1238/NR sowie 6732/BR der Beilagen)

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt samt Anlagen (1146 und 1239/NR sowie 6733/BR der Beilagen)


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