Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 215

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Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zu den Punkten 33 bis 36 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Zinsensrechts-Änderungsgesetz,

ein Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz geändert wird,

eine Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen und

eine Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen.

Die Berichterstattung über die Punkte 33 bis 36 hat Herr Bundesrat Mag. John Gudenus übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Mag. John Gudenus: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zinsenrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, im Aktiengesetz 1965 und im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Zahlungsverzugs-Richtlinie in das österreichische Recht eingefügt. Dabei werden die gesetzlichen Verzugszinsen für Geldforderungen im geschäftlichen Verkehr angehoben. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die außergerichtlichen Betreibungs- und Einbringungskosten ein Teil des dem Gläubiger aus dem Verzug erwachsenden Schadens sind, der nicht im Kostenverzeichnis, sondern auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen ist. Ferner werden einige ältere Vorschriften aufgehoben.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Da jedem Mitglied des Bundesrates diese Berichte zugegangen sind, würde ich darum bitten, nur die Antragstellung zu verlesen.

Berichterstatter Mag. John Gudenus (fortsetzend): Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz geändert wird.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Schließlich bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen.


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