Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 220

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das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2002) (1175 und 1202/NR sowie 6692 und 6734/BR der Beilagen.)

38. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wird (1203/NR sowie 6693 und 6735/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zu den Punkten 37 und 38 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es sind dies:

das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 und

ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 37 und 38 hat Herr Bundesrat Herbert Würschl übernommen. – Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Herbert Würschl: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend 2. Abgabenänderungsgesetz 2002.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Text liegt Ihnen schriftlich vor. Ich verzichte deshalb auf die Verlesung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert wird.

Auch dazu liegt Ihnen der Bericht schriftlich vor. Ich verzichte deshalb auf die Verlesung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich bedanke mich für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Ferdinand Maier. Ich erteile ihm dieses.

23.29

Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind übereingekommen, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt relativ kurz reden. Ich überlasse die Argumentation meinen beiden Nachrednern, insbesondere Kollegen Weilharter, und lade Sie ein, die verbleibende Zeit von einer Minute, die mir zur Verfügung steht, zu nutzen, um in aller Ruhe darüber nachzudenken, welchen Sinn es gibt, eine Diskussion zu Dringlichen und ähnliche Debatten so zu führen, wie sie in den letzten Stunden in diesem Haus geführt wurden. Ich habe jetzt noch 45 Sekunden Zeit. Wir können in aller Ruhe darüber nachdenken. (Beifall bei der ÖVP. – Der Redner verharrt in Schweigen. – Bundesrat Gasteiger: Ja, Herr Oberlehrer, wir denken nach! – Bundesrätin Mag. Trunk: Das Maß der Überforderung steigt!)

Präsident Ludwig Bieringer: Herr Bundesrat Dr. Maier, Sie sind am Wort.


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