Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 234

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In meinem Bereiche und auch in anderen Bereichen sind wir durchaus dazu übergegangen, dass es neben der Fortbildung im eigenen Haus für jene 140 000 Beamte, die nicht in den zentralen Fortbildungseinrichtungen eine weitere Schulung und Fortbildung erfahren und damit auch die Möglichkeiten der weiteren Aufstiegskarriere im Bundesdienst bekommen haben, in Zukunft auch Joint Ventures mit Fachhochschulen in diesem Bereich geben wird, damit eine kompatible und moderne Ausbildung ermöglicht werden kann, sodass die neuen Mitarbeiter, die Vertragsbedienstete sind, nicht nur im Bundesdienst, sondern auch bei lukrativen Angeboten außerhalb des Bundesdienstes gleiche Chancen haben wie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die die Fortbildungschancen der Fachhochschulen und anderer Institutionen außerhalb des Bundesdienstes annehmen.

Ich denke daher, dass das vorliegende Gesetz in dieser Form wohl durchdacht ist und dass es auch im Rahmen der Neuordnung des Bundesdienstes den zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzliche Chancen nicht nur im Bundesdienst, sondern auch bei Bewerbungen außerhalb des Bundesdienstes geben wird. – Das halte ich für gut so. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

0.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Nittmann. – Bitte.

0.20

Bundesrat Dr. Klaus Peter Nittmann (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Entschließungsantrag, den Frau Kollegin Trunk referiert hat, behandelt sicher eine sehr ernste Angelegenheit. Ich muss allerdings ehrlich zugeben, dass ich den Zusammenhang zwischen dem Sexskandal in Graz und dem Deregulierungspaket, das wir jetzt besprechen, nicht erkennen kann.

Da über dieses Paket bisher wenig gesprochen wurde, möchte ich das nachholen. Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Beseitigung nicht erforderlicher Mitwirkungsbefugnisse des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport in Angelegenheiten anderer Ressorts, die Aufhebung einer großen Anzahl von Verordnungen und Gesetzen, die obsolet geworden sind, und eine stärkere Ausrichtung der gesamten dienstlichen Aus- und Weiterbildung am konkreten Bedarf des Ressorts.

Die Ausbildung im Bundesdienst, aber auch deren Organisation sind seit langem reformbedürftig. Es gibt mittlerweile seit zehn Jahren Reformbestrebungen, die eigentlich alle zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Insbesondere die Grundausbildung für den allgemeinen Verwaltungsdienst orientiert sich derzeit ungenügend am Bedarf und an strategischen Zielen der Verwaltung.

Im Mittelpunkt des Deregulierungsgesetzes 2002 steht daher die Schaffung neuer Voraussetzungen für die Ausbildung im Bundesdienst.

Ich darf folgende Säulen der Reform hervorheben:

Erste Säule: Die Grundausbildung orientiert sich an den konkreten Bedürfnissen des Ausbildungsbereiches, also der einzelnen Dienststellen.

Zweite Säule: Die verantwortlichen Personalentwickler und die unmittelbaren Vorgesetzten werden beauftragt, den erforderlichen Ausbildungsbedarf der Bediensteten zu ermitteln. Hierzu sind auch Mitarbeitergespräche zu führen.

Dritte Säule: Arten der dienstlichen Ausbildung sind nicht nur die Grundausbildung, sondern auch ein Management-Training und die Mitarbeiterqualifizierung.

Vierte Säule: Die Einheitsgrundausbildung des allgemeinen Verwaltungsdienstes hat sich nicht bewährt. Schon 1990 kritisierte das Bundeskanzleramt, dass die tatsächlichen Dienstan


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