Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 236

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sind manche von ihnen eher unfreiwillig in Pension geschickt worden und müssen deshalb lebenslange Pensionskürzungen in der Höhe von bis zu 18 Prozent in Kauf nehmen.

Das vorliegende Gesetz schafft aber auch die Möglichkeit, dass auch Bundesbedienstete genauso wie unselbständig Erwerbstätige in der Privatwirtschaft das Recht auf Familienhospiz in Anspruch nehmen können. Zudem wird der Ring derer, die einander betreuen können, jetzt auch auf Geschwister sowie auf Schwiegereltern und Kinder ausgedehnt.

Ich freue mich, dass wir wenigstens zu den letzten beiden Punkten die Zustimmung der ÖVP haben, wenn ich richtig informiert bin. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.27

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Binna. – Bitte.

0.27

Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen. Bei Amtsantritt hat die Frau Vizekanzlerin erklärt, es gebe im öffentlichen Dienst um 15 000 Mitarbeiter zu viel. Daher sind auf Regierungsauftrag bei ÖBB, Post und Telekom Pensionierungen vorgenommen worden.

Ich bin Mitarbeiter der ÖBB, und in den letzten Jahren hat sich unser Personalstand von zirka 56 000 auf derzeit 49 000 Mitarbeiter reduziert. Nach den letzten Meldungen haben wir noch immer um 7 000 Mitarbeiter zu viel.

Nachdem diese Pensionierungen durch das angestrebte Nulldefizit nicht mehr finanzierbar sind, hat der Herr Finanzminister natürlich einen Aufschrei getan. Jetzt dürfen wir von unseren eigenen Anstaltsärzten nicht mehr untersucht werden. Wir müssen zur PVA gehen, und diese Pensionierungen wird der Herr Finanzminister unterschreiben. Ich kann mit Sicherheit sagen, dass die Ärzte der ÖBB keine Gefälligkeitsgutachten ausgestellt haben. Dieser Gesetzesantrag ist ein Misstrauensantrag gegen unsere eigenen Ärzte.

Einerseits werden wir nach Hause geschickt, andererseits dürfen wir von unseren eigenen Ärzten nicht mehr untersucht werden. Ich befürchte, da geht es nur um die Zerschlagung von ÖBB, Post und Telekom. Bei der Affäre Gaugg hat die FPÖ jedoch nicht die geringsten Bedenken. Diesem Antrag können wir unsere Zustimmung sicherlich nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

0.29

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann. – Bitte.

0.29

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zum Entschließungsantrag der Kollegin Trunk, die jetzt nicht mehr im Saal ist: Mich würde schon interessieren, inwieweit hier auch aus der Sicht der Geschäftsordnung Entschließungsanträge eingebracht werden können, die meines Erachtens mit dem Verhandlungsgegenstand selbst nichts zu tun haben. Es geht mir gar nicht um die Causa an und für sich, sondern darum, ob diese Möglichkeit nach § 43 der Geschäftsordnung überhaupt gegeben ist.

Meines Wissens müssen sich Entschließungsanträge auf einen Gegenstand beziehen, der Sache der Bundesvollziehung ist. Gemäß den Erläuterungen von Frau Kollegin Trunk bezieht sich dieser Entschließungsantrag jedoch auch auf Mitarbeiter in einem Magistrat. Das zeigt, dass der Inhalt nicht auf Bundesbedienstete bezogen ist.

Zum Zweiten müssen Entschließungsanträge auch in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Gegenstand der Verhandlung stehen. Es stellt sich wirklich die Frage, ob das hier der Fall ist. Sonst könnte ja einfach jedes Thema behandelt werden kann. Das heißt nicht, dass das Thema nicht wichtig ist; selbstverständlich ist es das. Es stellt sich aber die Frage: Sollen wir im Bun


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