Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 271

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kreis Ängste zu schüren. Man soll die Ängste aber respektieren, wenn sie bestehen. Da ist ein sensibler Umgang notwendig, und ein solcher wurde mit dem vorhandenen Reformschritt bewiesen.

Was die Verfassungsbestimmungen betrifft, so habe ich schon beim Gaswirtschaftsgesetz darauf hingewiesen, dass sie wegen Aushebelung der mittelbaren Bundesverwaltung und insbesondere des damit verbundenen Zustimmungsrechtes der Länder aus Sicht des Landes Vorarlberg abgelehnt werden. – Das hat nichts mit dem Inhalt des Gesetzes an sich zu tun, wir wollen jedoch von vornherein dem entgegentreten, dass ein wichtiger Bestandteil der Spielregeln für die mittelbare Bundesverwaltung so durch die Hintertür ohne Begutachtungsverfahren außer Kraft gesetzt wird.

Daher werden wir Vorarlberger dieser Verfassungsbestimmung keine Zustimmung geben können. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen und der SPÖ.)

3.06

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

3.06

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute wird das Bundessozialämterreformgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz kommt es zu einer Neuorganisation der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen. Anstelle der derzeitigen sieben Bundesämter wird es von nun an ein Bundessozialamt mit Sitz in Wien und neun untergeordnete Landesstellen in den Landeshauptstädten geben. Das ist gesamt gesehen eine auch von uns mitgetragene Entscheidung, die letztendlich jenen helfen soll, die es am dringendsten benötigen, nämlich Personen mit Handicaps.

Der Weg zu dieser Gesetzesvorlage in der heute vorliegenden Form war jedoch nicht einfach. Letztendlich haben aber Sachargumente überwogen. Noch im Jahre 1999 wollte Vizekanzlerin Riess-Passer alle Bundessozialämter auflösen; Herr Präsident Weiss hat es kurz angeschnitten. Eine Protestwelle seitens der Betroffenen, nämlich jener Personen, die die Bundessozialämter ganz einfach brauchen – Menschen mit Behinderungen –, war die Folge. Demonstrationen und sogar Besetzungsaktionen durch Betroffene zeugten von deren Unmut.

Durch diese Szenen, die sich im Vorfeld des Beschlusses abgespielt haben, war man seitens der Regierungsparteien bereit, Vorschläge und Einwände nicht nur der Betroffenen, sondern auch der Oppositionsparteien zu berücksichtigen. Die Bundessozialämter bleiben erhalten, auch wenn es große Einschnitte gibt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Geschäftsstellen leisten Hervorragendes. Mit immer weniger Personal müssen immer mehr zusätzliche Aufgaben übernommen werden. Diese werden mit viel Engagement und Kompetenz im Sinne der Betroffenen erledigt.

Ein weiterer Punkt bei dieser Novelle ist die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern. Es muss eine einheitliche Behandlung von behinderten Menschen geben, von Wien über Vorarlberg bis ins Burgenland. Gerade diesbezüglich wird es Nachteile für die Betroffenen geben.

Die soziale Rehabilitation soll zukünftig von den Ländern übernommen werden. Die Länder werden je nach Maßgabe der Mittel und des Sozialhilferichtsatzes unterschiedlich über die Zuschüsse entscheiden. In der Steiermark wurden 2001 329 Förderansuchen über zirka 700 000 S bewilligt. Auch das Bundesland Steiermark hat gegen diese Kostenübernahme entschieden protestiert. Es kann ja nicht sein, dass Aufgaben vom Bund an die Länder abgetreten werden, jedoch die Finanzierung nicht sichergestellt ist.

Wir stimmen dem Gesetz zu, werden aber genau darauf achten, dass behinderte Menschen in Österreich nicht auf der Strecke bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

3.09


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