Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 272

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Präsident Ludwig Bieringer: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. – Bitte.

3.10

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe kurz auf meinen Vorredner ein und darf zusammenfassen: Ende gut, alles gut.

Beim Tagesordnungspunkt 50 ist aus meiner Sicht insbesondere die Zusammenlegung der Bundessozialämter in eine Organisationseinheit hervorzuheben. Menschen mit Behinderungen haben in unserer Leistungsgesellschaft keinen leichten Stand. Sie dürfen nicht als Bittsteller angesehen werden, sondern haben ein Anrecht auf schnelle und nachvollziehbare Hilfestellung.

Der vorliegende Entwurf unseres Bundesministers und des Staatssekretärs ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer positiven Behindertenpolitik in Österreich. Klare Kompetenzverteilungen und Landesstellen in allen Bundesländern sind wesentliche Voraussetzungen für optimale Abläufe.

Begrüßenswert ist weiters, dass im Zuge der Änderung des Bundespflegegesetzes auch der Themenkreis Familienhospiz durch klare Auszahlungs- und Vorschussregelungen zusätzliche Verbesserungen erfährt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass wir im Sozialbereich am richtigen Weg sind und entsprechende Schritte setzen.

Unter Tagesordnungspunkt 51 beschäftigen wir uns mit einem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über soziale Sicherheit. Derartige Abkommen im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sind Voraussetzungen für ein vernünftiges Funktionieren zukunftsorientierter Nachbarschaft.

Die freiheitliche Bundesratsfraktion stimmt den unter den Tagesordnungspunkten 50 und 51 behandelten Beschlüssen in diesem Sinne vollinhaltlich zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

3.12

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundessozialamtsgesetz und ein Bundesberufungskommissionsgesetz erlassen sowie das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Bundessozialämterreformgesetz – BSRG).

Der gegenständliche Beschluss enthält Verfassungsbestimmungen, die nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.


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