Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 287

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Ich glaube aber, dass Sie Ihren Irrtum in der Art Ihrer Anfrage zu erkennen geben, denn die Unvereinbarkeitsbestimmung besteht zwischen dem Staatsamt und der Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Diese ist mir verboten und ist auch beendet! Ich habe keinerlei Ingerenz auf meine frühere Kanzlei und wirke in dieser auch nicht mit. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

4.10

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Albrecht Konecny. Ich erteile es ihm.

4.11

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sie haben uns nun in einer Art und Weise, die mir nicht ganz erklärbar macht, was Herr Professor Böhm am Anfang eigentlich zum Ausdruck bringen wollte, Antworten auf diese Fragen gegeben. (Bundesrat Dr. Böhm: Wieso?) Es bleibt jener schale Nebengeschmack einer Nicht-Trennung zwischen Ihrer Kanzlei und Ihnen bestehen. Ich habe nicht die Absicht, irgendeine von Ihren Aussagen, die Sie hier getroffen haben, inhaltlich in Zweifel zu ziehen. Dazu fehlt mir auch jedes Vorwissen. Ich bin nicht in der Lage und wäre auch nicht bereit, darüber zu diskutieren, ob Sie irgendjemandem diese Kanzlei empfohlen haben.

Aber vom ersten Tag an hat es in der Öffentlichkeit eine massive Kritik an dem Firmenwortlaut gegeben, und diese Kritik ist ständig erneuert worden. Das ist einfach etwas, was in einem sensiblen politischen Prozess keinen Platz hat: dass der amtierende Justizminister – so haben die ursprünglichen Vorwürfe geheißen – auf dem Briefpapier steht, ja seinen Namen für eine Kanzlei hergibt – das glaube ich Ihnen gerne –, von der er seinen 50-prozentigen Anteil – Sie verzeihen uns den Schreibfehler – zu 100 Prozent abgetreten hat. Dies ist gegenüber einer Öffentlichkeit, die mit Recht kritisch und sensibel geworden ist, weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, die nicht jeden Einzelfall in seiner Detailliertheit erfassen können, in höchstem Maße problematisch! (Beifall bei der SPÖ.)

Die zweite Sache ist – und das gilt auch nach Ihrer Erklärung –: Hier erfolgen regelmäßige Zahlungen, hier erfolgen monatliche Zahlungen, die – das hat Kollege Hoscher schon in seiner Begründung ausgeführt – zunächst einmal von dieser hoffentlich wirklich tüchtigen Kollegin auch erwirtschaftet werden müssen. Das ist nicht dasselbe wie ein Sparguthaben – in Zeiten wie diesen möchte ich nicht von Aktienbesitz sprechen, wenn ich von Vermögensverwaltung oder Vermögenserträgen rede (Heiterkeit)  –, das ist moralisch einfach nicht dasselbe ... (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. )  – Bitte, Herr Kollege? (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. ) Leider verstehe ich Sie nicht. Das liegt eher nicht an meinen Ohren, sondern an Ihrer Sprache.

Das ist eine Verquickung, die in diesem sensiblen Bereich in höchstem Maße auf Misstrauen stößt. Sie haben in Ihrer politischen Tätigkeit Dutzende Male erlebt, dass Ihre Verhaltensweisen, Ihre Vorgangsweisen von den Rechtsberufen in diesem Land mit großem Misstrauen und mit großer Kritik aufgenommen wurden.

Ich finde es sehr merkwürdig, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Weisen-Bericht und Ihrer sehr eindeutigen Darstellung dabei nur zu dem Vokabel "Vernaderung" greifen. Sie haben es ja nicht mit drei Grenzdebilen zu tun, die nicht in der Lage waren, sich eine eigenständige Meinung zu bilden, denen irgendjemand irgendwas erzählt hat, und daher ist das so in diesem Bericht enthalten. Es hat gute Gründe und gut ausargumentierte Gründe gegeben, warum Sie als Person und als Amtsträger in diesem Bericht erwähnt sind. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.  – Bundesrat Dr. Böhm: Keine sachlichen!)

Politik ist mit Sicherheit mehr als nur die formale Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften. (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Was soll er denn tun, Herr Kollege?) Politik bedeutet oder


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