Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 36

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Wenn beim Lenker eines Fahrzeuges ein Drogentest auf der Ebene der Bundespolizeidirektion Graz oder Leoben durchgeführt wird und dieser ergibt, dass der Lenker unschuldig ist, wenn also nichts gefunden wird, dann wir das Testergebnis vom Bund bezahlt. Wird der Test außer­halb der Stadtgrenze, bei der Gendarmerie durchgeführt, dann muss das Ergebnis das Land zahlen. – Das sind solch kleine Dinge, angesichts deren man nachdenkt und sich die Frage stellt: Ist das gescheit? Kann man da nicht etwas verändern? – Das sind unsere Aufgaben. Da ha­ben wir viel zu tun, denn solche Nadelstiche gibt es Hunderte.

Jürgen Weiss, du hast gesagt, die Steiermark und Graz seien Avantgarde. Du hast in diesem Zusammenhang vieles angesprochen. – Einer, der die Avantgarde geprägt hat, hat zum Thema Heimat noch etwas dazugesagt. Hanns Koren, der für uns die Avantgarde gelebt hat und der in diesem Sinne auch in unserer Erinnerung ist und bleiben wird und in diesem Zusammenhang auch immer erwähnt wird, hat Heimat nicht nur als Weite, als Breite bezeichnet, sondern er hat gesagt, sie ist nicht Enge und Weite, sie ist auch Tiefe. Und an der Tiefe der Ernst­haftigkeit unserer Leistung werden wir gemessen werden.

Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute und freue mich, wieder einmal ein Stück Steiermark eingebracht haben zu dürfen. (Allgemeiner Beifall.)

11.25


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Ich stelle dennoch die – rein hypothetische – Frage: Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

Einlauf und Zuweisungen


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt ist ein Schreiben des Bundes­kanzleramtes betreffend die Entschließung des Herrn Bundespräsidenten über die Neufest­setzung der Zahl der Mitglieder aus Anlass der ordentlichen Volkszählung vom 15. Mai 2001.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.


Schriftführer Christoph Hagen: Bundeskanzleramt

An den Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Parlament

1082 Wien

Betrifft: Bundesrat; Neufestsetzung der Zahl der Mitglieder aus Anlass der ordentlichen Volks­zählung vom 15. Mai 2001; Entschließung des Bundespräsidenten

Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung BGBl II Nr. 444/2002 die Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder auf Grund des Art. 34 Abs. 2 und 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung des Art. III des 2. Verfassungs-Überleitungsgesetzes 1945, StGBl. Nr. 232, und des Ergebnisses der ordentlichen Volks­zählung vom 15. Mai 2001 wie folgt neu festgesetzt:

Niederösterreich 12 Mitglieder,

Wien 11 Mitglieder,

Oberösterreich 11 Mitglieder,

Steiermark 9 Mitglieder,

 


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