Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 39

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Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Natio­nalrates vom 23. Jänner 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richter­dienstgesetz und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert werden (Besoldungs-No­velle 2003).

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf das Wesentliche:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Jän­ner 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Pühringer. – Bitte.

11.36


Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der ersten Sitzung des Nationalrates nach seiner Konstituierung hat einen für den öffentlichen Dienst sehr erfreulichen Punkt enthalten, nämlich die Beschlussfassung über das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen. Der Inhalt dieses Ergebnisses ist Ihnen bekannt. Ich darf es im Folgen­den nur ganz kurz in Erinnerung bringen:

Es wurde beschlossen, eine Valorisierung der Bezüge um 2,1 Prozent mit Beginn dieses Jahres durchzuführen, wobei man sich auf einen Mindestbetrag in der Höhe von 30 € festgelegt hat. Beides dient – und das wird immer wieder besonders hervorgehoben – einerseits der Erhaltung der Kaufkraft, und andererseits wird es als eine wichtige Sozialmaßnahme gesehen, dass etwa ein Drittel der öffentlich Bediensteten von diesem Mindestbetrag betroffen sein werden.

Diese Erhöhung bezieht für das abgelaufene Kalenderjahr eine Abgeltung von nur 0,8 Prozent ein. Die Gespräche über eine Abgeltung der tatsächlichen Inflationsrate werden demnächst aufge­nommen; so ist es bereits vereinbart.

Vereinzelt hat man in den vergangenen Wochen den Vorwurf gehört, der auch in schriftlicher Form an viele Dienststellen gerichtet wurde, dass infolge der bedingt durch die vorgezogenen Neuwahlen erst verspätet möglichen Beschlussfassung der öffentliche Dienst unter Umständen bis März auf diese Bezugserhöhung, die dann natürlich rückwirkend mit Jahresbeginn erfolgt, warten muss.

Das trifft nicht überall zu. Man hat es in einigen Bundesländern – in vollem Vertrauen auf unsere Arbeit im Parlament – gewagt, das Ergebnis vorwegzunehmen. Drei Bundesländer haben das für ihre Landesbediensteten getan – ich weiß nur zwei davon, nämlich mein Bundesland und das Bundesland Steiermark –, und fünf Landeshauptleute haben bereits zeitgerecht, nämlich etwa Mitte Dezember, als das Ergebnis der Verhandlungen bekannt geworden ist, den Auftrag gegeben, diese Gehaltserhöhung auch bei den Pflichtschullehrern bereits mit Jahresbeginn vorzunehmen.

Ich darf mich dafür herzlich bedanken; auch Fritz Neugebauer hat die Gelegenheit im Nationalrat genutzt, um dies zu tun, und er hat auch Ihnen, Frau Vizekanzlerin, herzlich für das Verhandlungsergebnis gedankt. Ich persönlich freue mich sehr, dass es gelungen ist, Fritz Neugebauer als Abgeordneten in den Nationalrat einzubinden. Ich bin überzeugt, dass das für unsere Arbeit hier sicherlich sehr wichtig und sehr nutzbringend sein wird, weil er – ich kenne ihn schon sehr lange und darf das so sagen – ein Standesvertreter ist, der sich notwendigen und sinnvollen Reformen im öffentlichen Dienst nicht verschließt, aber das dafür nötige Augenmaß immer klar aufzeigt.

 


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