Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 37

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Natürlich braucht die Gesetzesvorbereitung den fachspezifischen Sachverstand. Die oft beklag­te Detailverliebtheit unserer Rechtsordnung ist aber ein deutlicher Hinweis darauf, dass er oft überschießend wirksam wird und auch durch Einwände im Begutachtungsverfahren, vor allem auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, nicht wirklich zu bändigen ist.

Eine Zusammenführung würde notwendigerweise auch den Vorteil bringen, dass Schwerpunkte gesetzt werden müssen und die Gesetzgebungsvorhaben insgesamt transparenter werden. Quantitative Gesichtspunkte sind für die Gesetzgebung zwar nur bedingt tauglich, aber es liegt beim Zustand unserer Rechtsordnung doch auf der Hand, dass weniger mehr wäre.

Nicht zuletzt sei erwähnt, dass sich dieses System einer gemeinsamen, einheitlichen Gesetzes­vorbereitung in den Ländern seit langem bewährt hat. Im Sinne der allgemeinen „Einheitlich­keits­freudigkeit“ sollte dieser Bereich daher nicht ausgeblendet werden.

Es gibt aus Ländersicht nach meiner Überzeugung keinen sachlichen Grund, der Bundes­regie­rung die ihr zweckmäßig erscheinende Änderung des Bundesministeriengesetzes verwehren zu wol­len.

Es gibt aus der Vollziehungserfahrung der Länder allerdings eine Reihe von Anregungen, durch die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und die Nutzung kostensparender Zusammenarbeit die Ministerialverwaltung weiter abzuschlanken und solche Möglichkeiten auch, aber nicht nur bei den Ländern und Gemeinden zu suchen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

11.10


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Reinhard Todt. Ich ertei­le ihm dieses.

11.10


Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich ist es das Recht jeder Bundesregierung, das Ministeriengesetz zu verändern, um die Bundesministerien so zu gestalten, wie sie es vorschlägt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte diese Fragen daher von einem etwas anderen Standpunkt aus betrachten und sie aus einem etwas anderen Blickwinkel sehen: Die Bildung dieser Bundesregierung beziehungs­weise das Bundesministeriengesetz – das auch der Ausdruck dafür ist, wie man mit seinem Koali­tionspartner umgeht – zeigt ganz einfach auf, dass diese Bundesregierung vom Prinzip her, wenn man sich das ganz genau anschaut, eine schwarze Alleinregierung mit einigen frei­heitlichen oder blauen Einsprengseln ist. (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.) – Ja, es ist ganz einfach so! – Das Bundesministeriengesetz dient dazu, das in dieser Form Installierte auch abzusichern. Ich möchte im Folgenden aufzeigen, was da alles passiert ist und wie sich der Koalitionspartner FPÖ vom Herrn Bundeskanzler über den Tisch ziehen hat lassen:

Interessant ist, dass der Vizekanzler, der Tierarzt ist, jetzt auch noch die Kompetenz des Veteri­när­wesens verloren hat. Das ist ganz witzig, dass diese Kompetenz im Prinzip jetzt nicht mehr beim Tierarzt Haupt liegt, sondern in Wirklichkeit bei der schwarzen Reichshälfte. Vielleicht hat er euch von der ÖVP und vor allem dem Landwirtschaftsminister da ein bisschen zu viel auf die Fin­ger geschaut, sodass man diese Kompetenz jetzt auch „zentralisieren“ musste, um sie Herrn Haupt, dem Tierarzt, wegzunehmen. Sie liegt jetzt bekanntlich bei der Frau Gräfin, bei Frau Mi­nisterin Rauch-Kallat, die wahrscheinlich sehr viel vom Veterinärwesen versteht. (Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ.)

Schauen wir uns jetzt das Innovationsministerium an: Es hat einiger Anläufe von Seiten der Frei­heitlichen Partei bedurft, um dort jetzt jenen Minister zu installieren, der wahrscheinlich am meisten von diesem Bereich versteht. Vielleicht hätten die Freiheitlichen das schon früher tun kön­nen. Tatsache ist: Sie haben es erst jetzt getan. Aber trotzdem ist etwas passiert, was auch nicht uninteressant ist, und zwar musste der freiheitliche Innovationsminister die sehr „bud­get­trächtigen“ Verkehrsagenden – einen Bereich, in dem man sehr viel machen kann – an den


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