Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 62

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12.54

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Bundesrätin Schicker! Sie haben mich direkt angesprochen, daher möchte ich auch gleich unmittelbar antworten. Drei Themen: Pensionskassen, steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne und die Frage, was die Regie­rung zur Konjunkturbelebung tut.

Zu den Pensionskassen: Da wird niemandem etwas weggenommen oder weniger gespart, nur die Mittel werden anders aufgebracht, und zwar so, dass die Pensionskas­sen überleben können. Das ist für die Anwartschaftsberechtigten sehr wichtig.

Was ist der Unterschied? – Nach der bisherigen Lage war nicht vorhersehbar – und international haben die Kassen dasselbe Problem gehabt –, dass ein so lang anhalten­der Aktieneinbruch kommt. Nach den bisherigen Regelungen hätten die Pensionskas­sen, wenn die Mittel nicht gereicht hätten, auch unmittelbar für die Anwartschaftsbe­rechtigten, also für die künftigen Pensionisten, sofort nachschießen müssen. Das hätte 350 Millionen € bis 400 Millionen € Euro ausgemacht.

Jetzt müssen sie diese Mittel zwar auch nachschießen, aber verteilt auf einen anderen Zeitraum, und zwar in der Form, dass sie nur für die unmittelbaren Pensionisten, die bereits eine Zusatzpension empfangen, auf die Mindestertragsquote direkt etwas nach­schießen müssen. (Bundesrätin Schicker: Das sind die zwanzigtausend, ungefähr?) – Das werden etwa 40 Millionen € bis 100 Millionen € sein. Gleichzeitig müssen sie Rücklagen bilden. Sie müssen eine Rücklage von jeweils 3 Prozent innerhalb von zehn Jahren aufbieten, damit für die künftigen Anwartschaftsberechtigten entsprechende Mittel vorhanden sind, damit dann ebenfalls ein derartiger Zuschuss gewährt werden kann, wenn wieder Gefahr bestehen sollte, dass die Mittel sonst nicht reichen.

Ich glaube, dass diese Regelung günstig ist. Wir sind daran interessiert, dass der­jenige, der anwartschaftsberechtigt ist, auch in Zukunft eine derartige Pensionsleistung erhält.

Zu den nicht entnommenen Gewinnen: Ich glaube, wir haben da auf Grund des Stel­lungnahmeverfahrens eine sehr gute Regelung getroffen. Dafür müssen wir der Arbei­terkammer dankbar sein, denn sie hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass einer­seits durch die Begrenzung im Mindeststeuersatz von 20 Prozent und andererseits durch das völlige Aufmachen bestimmte Wirtschaftsbereiche – ich sage das einmal so, ich möchte keine Berufsgruppe angreifen – allenfalls die Möglichkeit gehabt hätten, das Geld quasi dort zu parken, weil sie nicht so kapitalintensive Unternehmen sind, und es nach sieben Jahren steuerbefreit herauszunehmen. Daher haben wir das jetzt anders geregelt.

Die 20 Prozent-Begrenzung ist gefallen. Man hat bei jedem noch so kleinen Betrag, den man nicht entnimmt, die Möglichkeit der Besteuerung. Die Begrenzung nach oben beträgt 100 000 € Gewinn. Die Berufe, bei denen Gefahr bestanden hätte, dass sie das vielleicht machen, sind von diesem Gesetz jetzt überhaupt ausgenommen. Ich glaube, wir haben jetzt im Sinne der KMU – der Klein- und Mittelunternehmungen – eine sehr günstige Regelung getroffen, und sie war notwendig.

Angesichts der neuen Bankenregelungen, die auf uns zukommen und die ja schon fest in der EU – Stichwort Basel II – diskutiert werden, gibt es speziell für Österreich die große Sorge, dass unsere Unternehmungen – vor allem die Klein- und Mittelunterneh­mungen, Fremdenverkehrsunternehmungen, wie Sie ja wissen – oft negatives Kapital haben und dass dringend eine Kapitalstärkung notwendig ist.

Wir wollen in erster Linie gar nicht so sehr, dass unmittelbar Investitionen getätigt werden – es wäre natürlich schön, wenn es sich als weitere Folge ergibt –, sondern wir


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