Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 164

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Wir brauchen diese auch bei sportlichen Großveranstaltungen, war ein zweites Argu­ment, ebenso bei internationalen Konferenzen, denn auch da wird gefordert, dass der Luftraum ... (Bundesrat Manfred Gruber: Das ist aber ein teurer Spaß, um 2 Milliar­den € Kampfflugzeuge drüberfliegen zu lassen ...!) – Es gehört auch das zur Aufgabe der Abfangjäger! Ich berichtige nur; weitere Zwischenrufe könnte ich im Rahmen einer Wortmeldung gerne behandeln.

Ich habe dieses zweite Argument auch noch gebracht, und ich habe auch klar und deutlich gesagt, dass es nach den Gesetzmäßigkeiten der Luftfahrt bestimmte inter­nationale Regeln gibt, wie Flugzeuge abgefangen werden können. Auf die Zwi­schenfrage, ob das praktisch auch gemacht wird, habe ich gesagt: Es ist gescheiter, dass man auch fotografiert. – Das war ein Argument, das sicher von mir gekommen ist – aber nicht, wie Sie fälschlicherweise behauptet haben, das einzige!

Das Wort „Luftraumsicherung“ ist von mir mit Sicherheit gefallen. Es sind von mir wei­ters das Abfangen von Flugzeugen, die Sicherung von Sportveranstaltungen und inter­nationalen Großereignissen und terroristische Bedrohungen genannt worden. Diese Argumente habe ich auf jeden Fall in Linz gebracht. – Das ist die ganze Wahrheit! (Beifall bei der ÖVP.)

20.07

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

 


20.07

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesrat Stadler, wenn Sie sagen, dass die Bediensteten der ÖBB zirka 15 Prozent Pensions­beitrag zahlen, so können Sie doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und sagen, dass der ASVG-Versicherte nur 10,25 Prozent zahlt. Beim ASVG ist es nämlich so, dass die Angestellten und Arbeiter als Dienstnehmerbeitrag 10,25 Prozent zahlen, und der Unternehmer zahlt als Dienstgeberbeitrag noch 12,55 Prozent dazu. Das sind dann insgesamt 22,8 Prozent; aber diese Menschen können nicht mit 52 Jahren in Pension gehen.

Ein Gewerbetreibender zahlt für sich in der GSVG-Pension zirka 15 Prozent Pensions­beitrag – und kann auch nicht mit 52 Jahren in Pension gehen.

Daher möchte ich das richtig stellen und Ihnen sagen, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen kann. Es ist trotz allem eine Ungerechtigkeit, dass es solche Systeme gibt, denn auch Unternehmer und Arbeitnehmer müssen schwer und unter schwierigen Be­dingungen arbeiten – da sind die ÖBBler nicht alleine!

Führen Sie, Kollege Stadler, doch einmal einen kleinen Betrieb – und dann werden Sie sehen, wie nervenaufreibend und schwierig es ist, erstens einmal genügend Arbeit zu haben und auch die Arbeitsplätze zu halten und im Betrieb selbst ein gutes Klima zu haben! – Ich möchte also das, was Sie hier gesagt haben, richtig stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Molzbichler. – Bitte.

 


20.09

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Über das Gesundheitswesen ist im Zuge dieses Budgetbegleitgesetzes meiner Meinung nach einfach viel zu wenig gere-


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