BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 78

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Ich habe großes Lob für diese Regelung, ja wir haben in Österreich überhaupt ein her­vorragendes Gesundheitssystem. In England zum Beispiel bekommen Siebzigjährige keine Hüftoperation mehr, weil sie zu alt sind. In Österreich werden 20 000 Hüft­ope­rationen durchgeführt. Im AKH in Wien – ich habe das erst kürzlich gelesen – werden bei Achtzigjährigen noch Bypass-Operationen gemacht. Das ist, glaube ich, schon ein gewaltiger Gewinn.

Übrigens hat das Bundesland Wien noch keine solche Patientencharta. Das wäre aber sicher interessant und zweckmäßig, um ein flächendeckendes Netz zu verwirklichen und für dessen Umsetzung Sorge tragen.

Vielleicht könnte man bei einer Novellierung der Patientenrechte in einem Passus auch Gehörlose und Blinde berücksichtigen. Da wäre der Bundesrat genauso gefragt, mit positiven Gedanken und Vorschlägen wie der Nationalrat aufzutreten.

Erfreulich in diesem Zusammenhang ist, dass der Nationalrat diese Patientencharta einstimmig beschlossen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

12.39

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Dr. Hlavac das Wort. – Bitte.

 

 


12.39

Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Diese Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte findet – nicht nur im Nationalrat, sondern auch hier – selbstver­ständ­lich unsere Zustimmung.

Es handelt sich bereits um die sechste derartige Vereinbarung, die zwischen dem Bund und einem Bundesland abgeschlossen worden ist. Die Verrechtlichung dieses so sensiblen Bereiches ist notwendig und wird von uns begrüßt. Es ist notwendig, die Rechte der PatientInnen festzuschreiben, um damit auch in das allgemeine Bewusst­sein zu bringen, dass Menschen, auch wenn sie schwer krank oder verletzt sind, auch wenn sie bewusstlos sind oder wegen ihres körperlichen, psychischen oder geistigen Zustandes ihre Rechte nicht voll wahrnehmen können, Rechte haben und diese Rech­te auch respektiert werden müssen.

Es ist in der Regel nicht böser Wille, wenn diese Rechte nicht voll beachtet werden, son­dern es ist oft Druck, der auf den Ärztinnen und Ärzten und auf dem Pflegepersonal lastet, vor allem Zeitdruck und Arbeitsdruck, und es ist manchmal auch Gedanken­losigkeit, die dazu führt, dass Patientinnen und Patienten nicht ausreichend informiert werden, was im Übrigen nicht nur den Rechten dieser Kranken zuwiderläuft, sondern in der Praxis auch oft zu unnötigen Ängsten und zu damit verbundenen Komplikationen führen kann. Besonders bei sehr alten, psychisch oder geistig eingeschränkten Men­schen ist ein behutsames Vorgehen und eine unabhängige Kontrolle notwendig. Denn leider wird die Öffentlichkeit immer wieder damit konfrontiert, dass Kranke schlecht be­handelt werden, ja dass es in Pflegeheimen manchmal sogar zu Misshandlungen kommt.

Daher möchte ich nochmals betonen, dass wir die Beschlussfassung begrüßen, möch­te aber anmerken, dass meine Fraktion eine bundeseinheitliche, in diesem Fall eine bundesverfassungsrechtliche Regelung vorziehen würde, da es sich eigentlich um einen Grundrechtsbereich handelt und es unterschiedliche Standards in Österreich ge­rade in diesem Bereich nicht geben sollte. Ich weiß, dass es im Bundesrat nicht unbe­dingt populär ist, zu sagen, dass etwas bundeseinheitlich geregelt werden soll, aber ich glaube, dass das in diesem Fall sinnvoll wäre. Dass im Grunde alle das so sehen, erkennt man ja auch daran, dass dieser Weg eingeschlagen wird und dass es


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