BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 220

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mationspflichten der meldepflichtigen Betriebe kommt, führt diese Novelle bei Anlagen mit gefährlichem Potential zu einer unvertretbaren Risikoerhöhung.

Die meldepflichtigen Betriebe müssen auf Grund dieser Novelle anstatt wie bisher alle zwei Jahre in Zukunft nur noch alle fünf Jahre Störfallinformationen vorlegen. Vor allem bei Anlagen mit gefährlichen Stoffen sind die Risiken gegeben, dass es innerhalb der Meldefrist zu enormen Störfällen kommen kann. Auch wenn es heißt, es kann zu Störfällen kommen, ist die Frist von fünf Jahren nicht vertretbar. Dies ist eine Ver­schlechterung, die vor allem für unsere Bevölkerung so gravierend ist, dass all die positiven Aspekte, die es in dieser Novelle durchaus gibt, überdeckt werden; positive Aspekte wie zum Beispiel die Festlegung, dass die örtlich zuständigen Raumplanungs- und Baubehörden in Zukunft in jedem Fall in die Störfallinformationen einbezogen werden müssen. Auch der Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung ist als positiv zu erwähnen.

Ein kurzer Satz noch zum allgemeinen Teil der Erläuterungen in dieser Regierungs­vorlage. Wenn Sie der Meinung sind, dass allein die Verlängerung des Informations­intervalls den Verwaltungsaufwand verringert, dann, meine Damen und Herren, in die­sem Fall der Regierungsparteien, versuchen Sie mit dieser angeblichen Einsparung ein Gesetz zu verschönern. Eigentlich bräuchten wir zum Schutz einer sinnvollen Um­weltinformation sowie zum Schutz der Menschen und der Natur mehr Informationen und nicht weniger! Das bisschen Mehr an Verwaltungsaufwand und damit ein Mehr an Sicherheit müssen wir uns als Republik Österreich für unsere Wirtschaft leisten können.

Zusammenfassend muss man sagen: Diese Novelle dient zwar dem Abbau von Dop­pelgleisigkeiten in der Verwaltung, verschlechtert aber andererseits die Berichts­pflich­ten der Betriebe. Dem Umweltschutz und den zu schützenden Menschen wird so ein schlechter Dienst erwiesen. Wir als Sozialdemokraten können diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.19

 


Präsident Hans Ager: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinbichler. Ich erteile es ihm.

 


14.19

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Auer hat be­reits auch auf die positiven Aspekte im vorliegenden Gesetzentwurf hingewiesen: Ab­bau von Doppelgleisigkeiten, Entbürokratisierung, Einbindung der Raumplanungs- und Baubehörden. Grundsätzlich geregelt im Umweltinformationsgesetz und in der Gewer­beordnung ist die Information der Öffentlichkeit bei eventuellen Störfällen im betrieb­lichen Bereich – bisher allerdings in unterschiedlicher Terminologie.

Zu den wesentlichen Verbesserungen, Frau Kollegin, die Sie nicht erwähnt haben, zählt erstens die Harmonisierung der Störfallregelung des Umweltinformationsgesetzes mit der Seveso-II-Richtlinie und dem gewerblichen Industrieunfallrecht. – Ein wesent­licher Schritt.

Zweitens: die Umsetzung der Informationsbestimmungen nach der Seveso-II-Richtlinie.

Drittens: die Informationspflicht bei grenzüberschreitenden Auswirkungen. Ich denke, es ist doch auch sehr wesentlich – nicht nur aus nationaler, sondern auch aus inter­na­tionaler Sicht –, wenn wir, auch umgekehrt, vom Ausland informiert werden, wenn jen­seits der Grenze etwas passiert ist. Denken wir nur an die Diskussion mit den Atom­kraftwerken!

 


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