BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 221

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Ich glaube, wir sollten – weil immer nur die Gesetze angesprochen werden – auch bei diesem Gesetz nicht vergessen, dass wir mit unserem täglichen Verhalten einen we­sentlichen Beitrag zu einer Verbesserung leisten können. Ich sage das auch auf die Gefahr des Vorwurfes hin, dass ich damit vielleicht ein Thema angesprochen habe, das nur in einem indirekten Zusammenhang mit dem Gesetz steht. Es sind genug – ich denke dabei an den Energiebereich – „rollende Bomben“ unterwegs, die wir längst ent­schärfen könnten, wenn wir mehr der Biomasse zusprechen würden (demonstrativer Beifall der Bundesrätin Kerschbaum), wenn wir die Waldreserven besser nützen würden und weniger Öl- und Gastanker auf den Straßen unterwegs wären.

Weil ich es gerade heute gelesen habe, Herr Minister: Der Tanker „Prestige“ an der spanischen Küste auf das Meer hinausgeschleppt, Forderungen im Ausmaß von Milliarden-Euro-Beträgen an die Betreiber, auch die EU-Kommission wurde damit befasst – das sind die Folgen und die Kosten des Fehlverhaltens im Energie- und Umweltbereich. Ich denke, auch hier sollten wir daran denken, nicht nur an einer we­sentlichen Verbesserung des Gesetzes zu arbeiten, sondern auch an unserem Ver­halten.

Ich beziehungsweise unsere Fraktion, wir sind von der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes und der damit bewirkten Verbesserungen überzeugt, und wir werden der vorliegenden Umweltinformationsgesetz-Novelle 2003 daher die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.21

 


Präsident Hans Ager: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum. Ich erteile ihr dieses.

 


14.22

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Steinbichler! Immer wenn du vom Thema abkommst, kann ich dir wirklich voll und ganz Recht geben. Aber das hat wieder nichts mit dem Thema zu tun gehabt, denn es ist leider nicht im Umweltinformationsgesetz fest­geschrieben, dass wir mehr erneuerbare Energien produzieren könnten. Das wäre super – und dann würde ich auch zustimmen. Aber das steht leider nicht drinnen.

In diesem Gesetz steht drinnen, dass die Umweltinformation nicht mehr, so wie früher, alle zwei Jahre stattfinden soll, sondern alle fünf Jahre. Wenn ich so an diverse Wahlversprechen denke, die hin und wieder abgegeben werden, dann muss ich feststellen, dass das Erinnerungsvermögen sicher nicht so lange vorhanden ist, dass man sich fünf Jahre lang an etwas erinnern kann. Das haben wir schon des Öfteren erlebt. (Bundesrat Fasching: Das kann schon nach drei Jahren ...!) – Da kann man auch schon nach drei Jahren Pech haben. Ja, das stimmt.

Auf EU-Ebene ist die Richtlinie, die dieses Gesetz betrifft, meines Wissens fertig. Bei uns ist die Umsetzung noch nicht ganz erfolgt, es fehlt noch ein Teil: Es fehlt noch die Information im Lebensmittelbereich beziehungsweise was die Kontaminierung von Lebensmitteln betrifft. Das ist auch ein Bereich, der sehr wichtig ist und der in dieses Gesetz hineingehört. Es ist mir nicht ganz erklärbar, und es scheint mir nicht wirklich sinnvoll, das in zwei Tranchen zu beschließen. Ich verstehe nicht, warum man das nicht auf einmal machen kann.

Es gibt in diesem Zusammenhang sicher auch einige positive Dinge, aber der Reduzierung von Information durch ein Umweltinformationsgesetz kann ich leider nicht zustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

14.23

 


Präsident Hans Ager: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Gerd Klamt.

 


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