BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 222

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.23

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge dieses Tages­ordnungspunktes befassen wir uns mit Änderungen zum Umweltinformationsgesetz. Ziel dieser Änderungen ist einerseits, eine EU-Richtlinie, die so genannte Seveso-II-Richtlinie, umzusetzen, und andererseits, eine Harmonisierung zur Gewerbeordnung und zur Industrieunfallverordnung zu erreichen.

Dieses Ziel wird mit den zur Debatte stehenden Änderungen im Umwelt­informa­tions­gesetz erreicht. Die Störfallinformationsbestimmungen des Umweltinformations­geset­zes werden an die Seveso-II-Richtlinie angepasst, und die neuen Bestimmungen im Abschnitt 8a führen zur Abstimmung mit der Gewerbeordnung und der Industrie­unfall­verordnung. Die örtlich zuständigen Raumplanungs- und Baubehörden werden in die Störfallinformation einbezogen, was eine eindeutige Qualitätsverbesserung darstellt.

Der über die Gesetzesänderungen ausgelöste Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Ver­waltung sei in diesem Zusammenhang ebenfalls positiv erwähnt.

Ich bin der Auffassung, dass die Gesetzesänderungen als durchaus gelungen zu betrachten sind, und sie werden daher die Zustimmung der freiheitlichen Fraktion im Bundesrat finden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.25

 


Präsident Hans Ager: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

43. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz, das Futtermittelgesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Forstgesetz 1975 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2003) (117 und 157/NR sowie 6797/BR und 6844/BR der Beilagen)

 


Präsident Hans Ager: Wir gelangen nun zum 43. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Hermann Haller übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Ing. Hermann Haller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzen­schutzgesetz 1995, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Futter­mit­tel­gesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Forstgesetz 1975 geändert wer­den (Agrarrechtsänderungsgesetz 2003).

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite