Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist angenommen.
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates
vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen
(Eigenkapitalersatz-Gesetz – EKEG) geschaffen wird sowie mit dem die
Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Unternehmensreorganisationsgesetz
und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz
2003 – GIRÄG 2003) (124 d. B. und 211 d. B. sowie 6866/BR d. B.)
6. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Disziplinarstatut
für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Bundesgesetz über den freien
Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in
Österreich sowie die Notariatsordnung geändert werden (174 d. B und
213 d. B. sowie 6867/BR d. B.)
7. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesgesetz über die Umstellung des Grundbuchs auf automationsgestützte
Datenverarbeitung und die Änderung des Grundbuchsgesetzes und des
Gerichtskommissärsgesetzes (Grundbuchsumstellungsgesetz – GUG) geändert
wird (GUG-Novelle 2003) (193 d. B und 214 d. B. sowie 6868/BR d. B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Die Berichterstattung über diese Punkte hat Frau Bundesrätin Schlaffer übernommen. Ich bitte sie darum.
Berichterstatterin Anna Schlaffer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen – Eigenkapitalersatz-Gesetz – geschaffen wird sowie mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Unternehmensreorganisationsgesetz und das Übernahmegesetz geändert werden – Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2003.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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