Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 79

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kunft betrachtet und wie Sie persönlich auf die Gestaltung der Gebührenvorschreibung für alte Wohnbauförderungsfälle Einfluss nehmen. Für eine solche Klarstellung wäre ich Ihnen sehr dankbar. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.15

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Herrn Bundesminister Dr. Böhmdorfer das Wort. – Bitte.

 


13.15

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Diese Vorschreibungen sind von den Kostenbeamten auf Grund des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes heraus­gegeben worden. Wir haben sie mittlerweile zurückgenommen, die betroffenen Bürger sind nicht mehr davon belastet.

Ich habe heute Vormittag einen Brief an die Landeshauptleute unterschrieben, in dem ich sie zu Gesprächen einlade und sie bitte, mir mitzuteilen, ob sie diese Gespräche selbst führen oder Referenten beziehungsweise Vertreter schicken wollen. Sobald der Kreis der Einzuladenden klargestellt ist, wird das Gespräch im Justizministerium statt­finden.

Ziel der Gespräche wird es sein, eine einvernehmliche Regelung zu finden, denn der Justizminister muss ja auch sein Budget in Ordnung halten. Nach der Rechtslage stehen uns diese Beträge zu. Ich hoffe, dass die Landeshauptleute auch ein gewisses Einsehen für unsere Situation haben, aber die Bürger dürfen nicht darunter leiden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.16

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von den Berichterstattern ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen sodann zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher sowie das Bundesgesetz über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichts­gebührengesetz) geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. No­vember 2003 betreffend ein Bundesgesetz über die Verlegung des Bezirksgerichtes Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988.

 


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