Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 33

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möglich, zu dieser Gruppe aufschließen sollte. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundes­räten der Freiheitlichen.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mag. Himmer, bitte.

 


Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Es ist ja nicht nur Österreich, sondern es sind auch immer wieder österreichische Persön­lichkeiten, die eine wichtige Rolle in Südosteuropa spielen. Wie sehen Sie die Rolle von Erhard Busek als Koordinator des Stabilitätspaktes?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Minister, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Der Stabilitätspakt für Südosteuropa ist, wie Sie sich erinnern werden, im Juni 1999 als eine Initiative der Europäischen Union ins Leben gerufen worden, um vor allem dieser krisengeschüttelten Region eine langfristige, eine Konflikt vermeidende Strategie zu geben. Zu Jahresbeginn 2002 hat dann Erhard Busek das Amt des Sonderkoordinators übernommen. Ich bin stolz darauf, dass es mir gelungen ist, in der damals noch sehr schwierigen außenpolitischen Lage Österreichs, Ende 2001, der Kandidatur Erhard Buseks innerhalb der EU zum Erfolg zu verhelfen, sie zum Erfolg zu führen und damit auch einen Österreicher in solch eine Spitzenposition zu bringen.

Ich sage, Erhard Busek hat in den zwei Jahren seit seiner Bestellung den Sta­bilitätspakt nicht nur zu einem unumstrittenen, überaus erfolgreichen Instrument der regionalen Zusammenarbeit gemacht, sondern er hat eine Vielzahl konkreter Ergebnis­se vorzuweisen – und wir unterstützen diesen Stabilitätspakt natürlich nach Kräften! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mag. Gudenus, bitte.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Bundesminister! Wie weit wurden durch Kroatien Ihres Wissens die im Zusammenhang mit den AVNOJ-Be­stimmungen stehenden Entschädigungsgesetze umgesetzt?

 


Präsident Jürgen Weiss: Frau Minister, bitte.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Nun, wer als österreichischer Staatsbürger enteignet worden ist, der erhielt ja bereits Entschädigungen – oder wäre berechtigt gewesen, diese zu beantragen. Aber für all jene, die zum Zeitpunkt der Enteignung nicht Österreicher waren, wurde das kroati­sche Entschädigungsgesetz aus dem Jahre 1996 im Sommer 2002 novelliert. Damit sind nun grundsätzlich auch diese Österreicher restitutionsberechtigt.

Aber vor einer effektiven Antragsberechtigung ist ein entsprechendes bilaterales Ab­kom­men abzuschließen. Dazu wurden bereits zwei österreichisch-kroatische Ge­sprächs­runden abgehalten, und eine weitere ist noch im Frühjahr geplant.

Da die Gleichstellung österreichischer Staatsbürger mit den kroatischen bereits ver­einbart ist und auch Kroatien einen baldigen Abkommensabschluss anstrebt, gehe ich davon aus, dass dieses Abkommen im Laufe des heurigen Jahres abgeschlossen werden kann. Und ich stehe natürlich in diesen Fragen mit dem kroatischen Amtskol­legen, aber auch mit der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in laufendem Kon­takt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Gudenus: Bravo!)

 


Präsident Jürgen Weiss: Die allerletzte Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Schen­nach. – Bitte.

 


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