Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 32

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heit. Wir lassen den Eltern die Möglichkeit, direkt an der Schule zu entscheiden, ob sie eine Ganztagsschule wollen, oder ob sie eine Nachmittagsbetreuung wollen.

Außerdem sollten wir doch endlich einmal aufhören, davon zu reden, dass die Kinder am Vormittag in der Schule „abgefüllt“ werden. Ich weise das wirklich zurück! Es gibt einen verantwortlichen Unterricht, und wer sich in der Schule auskennt, weiß, dass es sowohl im Gymnasium als auch in der Hauptschule zahlreiche Angebote auch am Nachmittag gibt, da findet also Nachmittagsunterricht statt. Anscheinend sind diese Tatsachen an den Verantwortlichen vorbeigegangen: an vielen Schulen gibt es ganz normalen Nachmittagsunterricht. Die Halbtagsschule gibt es nicht. Bei diesen Nachmit­tagsbetreuungsangeboten bekommen die Kinder ein Mittagessen, dann haben sie am Nachmittag ihren Unterricht, danach haben sie Zeit, ihre Hausaufgaben zu machen.

Laut Gesetz sind beide Möglichkeiten an Betreuungsformen möglich. Ich halte viel von der Wahlfreiheit der Eltern. Ich halte viel von der Autonomie am Schulstandort. Es soll das verwirklicht werden, was die Schule zusammen mit den Eltern möchte. Und ich fördere, was gefordert ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Ebner gestellt. – Bitte.

 


Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Frau Ministerin! (Die Rednerin ist sehr heiser.) Ich bitte, meine Stimme zu entschuldigen!

Werden die Mittel für das Nachmittagsangebot in den ganztägigen Schulen für die offene, unverschränkte Schulform aufgebracht oder gibt es dazu eine Ausnahme, beziehungsweise wie schaut es mit der Kopfquote in den Schulen in Zukunft aus?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Frau Bundesrätin! Wir haben keine Kopfquote in den Schulen. Wir haben Zuteilungen an Werteinheiten, die sich an den Schülerzahlen orientieren. Diese Zuteilung an Wertein­heiten ist vollkommen transparent, kann abgefragt werden. Die Landesschulräte erhal­ten die Werteinheiten, erhalten die Stundenkontingente und verteilen sie weiter an die Schulen.

Für uns ist eine verschränkte Form der Tagesbetreuung oder eine Nachmittagsbetreu­ung von den Fördermaßnahmen her vollkommen gleichgestellt. Für 15 Kinder in einer derartigen Betreuungsgruppe erhält die Schule fünf Lehrerstunden, das ist bei jeder Form der Betreuung so. Bei 10 000 zusätzlichen Plätzen bedeutet das 670 Betreu­ungsgruppen mehr. Das sind jene 9,3 Millionen €, die dadurch vom Bund zusätzlich aufgewendet werden müssen.

Die restlichen Betreuungsstunden sind vom Schulerhalter zu organisieren, und die Eltern bezahlen dafür einen Beitrag. Die Eltern bezahlen für das Mittagessen, und sie bezahlen auch einen sozial gestaffelten Beitrag für die restliche Betreuung. Ich glaube, das ist eine sehr gute Art der Organisation, die sich bisher bewährt hat.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke vielmals, Frau Bundesministerin.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Darf ich nur darauf hinweisen, dass unsere Ge­schäftsordnung besagt, die Fragen sollten kurz sein und einen Punkt betreffen. Ich bitte Sie, sich nach Möglichkeit daran zu halten.

 


Wir kommen jetzt zur 5. Anfrage, die Herr Bundesrat Binna formulieren wird. Ich bitte ihn, das Wort zu ergreifen.

 


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