Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 42

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Die Evaluierung der dementsprechenden Schulversuche wird vom Stadtschulrat in Wien und von den einzelnen Landesschulräten vorgenommen. Dort wird auch eine Zusammenfassung erarbeitet, die dann sicher dem Ministerium vorgelegt wird.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Ich hätte gerne die Ergeb­nisse zur Verfügung. Wo kann man sie nachlesen?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Beim Stadtschulrat in Wien oder bei anderen Landesschulräten laufen derzeit die Erhe­bungen, und da wird sicher von den evaluierenden Experten eine Zusammenfassung erstellt. Jedenfalls haben wir die zuständigen Landesschulräte und den Stadtschulrat aufgefordert, eine Zusammenfassung ihrer Evaluierungsergebnisse vorzulegen. Das wird in den nächsten Monaten geschehen, aber es bleibt Ihnen unbelassen, bei den einzelnen Stellen, die dafür verantwortlich sind, anzufragen.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Wolfinger gewünscht. – Bitte.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesminister! Wie hoch ist die Zahl der Klassenwiederholungen in der Grundschule?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Die Zahl der Klassenwiederholungen in der Grundschule ist sehr gering. Das ist wichtig und richtig so. Wir haben uns das sehr genau angeschaut: Es gibt 370 884 Schüler und Schülerinnen in der Volksschule, und nicht zum Aufsteigen berechtigt ist ein Pro­zentsatz von 0,8, also nicht einmal 1 Prozent. Und dabei handelt es sich wirklich um Kinder, bei denen es besser ist, wenn sie noch ein Jahr länger in der Volksschule sind, damit sie dann bessere Aussichten und bessere Chancen in den weiterführenden Schulen haben. Also diese Zahl ist sehr, sehr gering.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Eine weitere Zusatzfrage wünscht Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Welche rechtlichen Rahmenbedingungen für verbale Benotungen bestehen derzeit an den Grundschulen?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Derzeit ist es so, dass im Schulunterrichtsgesetz festgehalten ist, dass das Klassenforum fest­legen kann, dass man zu den Noten eine verbale Ergänzung macht. Die Schüler in der ersten Schulstufe steigen auf jeden Fall auf. Die erste und zweite Klasse Grundstufe können die Schüler, ohne praktisch sitzen zu bleiben, in drei Jahren machen. Und man kann natürlich auch einen Schulversuch für eine verbale Beurteilung bis zur vierten Klasse beantragen. Das wird alles gemacht und wird alles durchgeführt.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Die letzte Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Konrad gestellt. – Bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass in Österreich mehr Schüler und Schülerinnen auf


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