Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 52

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Aus all diesen Gründen wird die freiheitliche Fraktion diesen Tagesordnungspunkten die Zustimmung geben.

Ich möchte aber ganz zum Schluss noch einmal Folgendes festhalten: In Sachen For­schung ist es nicht so, dass die Universität oder dass Österreich oder die Bundes­regierung die Forschungsgelder krampfhaft zurückhält und versucht, nichts zu tun. Im Gegenteil, die österreichische Bundesregierung macht eigentlich das, was – das muss ich leider sagen – sozialistische oder sozialistisch dominierte Regierungen jahrelang verabsäumt haben. Sie hat erstmalig zweieinhalb Milliarden € im Forschungsbereich – das geht natürlich über die Universitäten hinaus – zur Verfügung gestellt und in einem Forschungsfonds verankert, und zwar für die nächsten vier Jahre, teilweise durch Finanzierung über Reserven der Nationalbank, teilweise über andere Mittel.

Ich meine, dass damit die Forschungsquote im Bruttonationalprodukt um einiges er­höht werden wird, was sehr sinnvoll ist, was wir alle anstreben, was aber – und das sage ich jetzt noch einmal – in den neunziger Jahren vernachlässigt wurde und was wir schon viel früher anstreben hätten müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bun­desräten der ÖVP.)

11.44

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.45

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich hat an der Über­schrift Folgendes irritiert: Es geht hier um ein Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems, und in Klammer steht dann „DUK-Gesetz 2004“, also: Donau-Universität Krems-Gesetz 2004.

Auf jeden Fall steht „Universität“ drauf, also sollte auch Universität drinnen sein. (Hei­terkeit des Bundesrates Konecny.)

Ich frage mich nur, wie dieser Begriff „Universität“ in diesem Fall zu verstehen ist, denn laut Universitäts-Organisationsgesetz 1993 muss eine Einrichtung, die als Universität bezeichnet werden darf, auch ordentliche Studien sowie Habilitationen anbieten. Beides ist an der Donau-Universität Krems auch im Zuge des neuen Gesetzes nicht vorgesehen. Ich frage mich, warum sie dann offensichtlich in jedem Fall als Universität bezeichnet wird.

Ich bin nicht unbedingt der Meinung, dass jegliche Weiterbildung universitär stattfinden muss, aber was wichtig wäre, wäre ein bundesweit abgestimmtes Konzept von Weiter­bildungsangeboten sowie von Möglichkeiten, diese dann auch weiter zu nutzen.

Das Ziel des Gesetzes, das wir heute beschließen, besteht ja darin, dass die Donau-Universität – ich bleibe hier bei dieser Bezeichnung – wachsen soll. Im Vorblatt der Materialien steht, dass eines der Ziele in der „Erreichung einer den universitären An­sprüchen genügenden kritischen Masse durch Vermehrung des in einem Arbeitsver­hältnis zur Universität für Weiterbildung Krems stehenden wissenschaftlichen Perso­nals, insbesondere durch die Einrichtung von Professuren“ besteht.

Das wird Geld kosten. Laut Berechnungen des Bildungsministeriums werden die Kos­ten für Personal- und Sachmittel in Zukunft von 5 Millionen auf 12 Millionen € steigen. Das heißt, sie werden sich mehr als verdoppeln, und die Frage ist nun: Wer bezahlt diese Mehrkosten? – Der Herr Finanzminister hat gesagt, der Bund wird diese Mehr­kosten nicht bezahlen. Auch im Gesetz steht, dass die Lehrgangsbeiträge kosten­deckend festzulegen sind. Das heißt, die Studierenden werden diese 7 Millionen €, die nun zukünftig mehr anfallen, bezahlen müssen. – Wir haben vorher schon vom lebens-


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