Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 109

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Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über diese beiden Vorlagen, die getrennt erfolgt.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Außenpolitischen Bericht 2001 der Bun­desregierung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Außenpolitischen Bericht 2002 der Bundesregierung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 neu gestaltet wird (Strafprozessreformge­setz) (25 d.B. und 406 d.B. sowie 6999/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Da wir noch etwas mehr als 10 Minuten Zeit haben, bis die Dringliche Anfrage aufgerufen wird, würde ich meinen, dass wir da­mit beginnen, den 13. Tagesordnungspunkt in Verhandlung zu nehmen.

Die Berichterstattung zu dieser Vorlage hat Herr Bundesrat Klamt übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 26. Februar 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozess­ordnung 1975 neu gestaltet wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mir die Verlesung erspare.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. März 2004 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke vielmals für den Bericht und die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Hlavac. – Bitte.

 


15.49

Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Reform des strafprozessualen Vorver­fahrens beschäftigt uns schon sehr lange. Bekanntlich geht das geltende Recht in seiner Struktur auf das Jahr 1873 zurück. Es besteht daher Einigkeit darüber, dass es einer grundlegenden Neuordnung bedarf.

 


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