Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 153

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

15 bis 20 Jahren halbiert werden wird. Das heißt, die Altersarmut ist vorprogrammiert, und ich bitte Sie, im Sinne des Zitats von Rousseau die Augen zu öffnen und nicht aus Unwissenheit einen weiteren Irrtum zu begehen. In diesem Sinne: Die nächsten Schritte im Hinblick auf eine Pensionsreform oder die Rücknahme der fehlgeschlage­nen Reform sind notwendig. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Eine persönliche Bemerkung im Nachhinein: Für jene, die mein langsames Sprechen sehr schwer ertragen: Ich möchte nachreichen, es können nicht alle wissen, ich leide an der Parkinson-Krankheit, und dies ist auch ein Ausdruck und ein Symptom der Erkrankung. Ich bitte um Verständnis dafür und ersuche Sie, mein langsames Reden weiterhin zu ertragen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

18.48

 


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir setzen die Verhandlungen über den Tagesordnungs­punkt 13: Strafprozessreformgesetz fort.

Als nächste Rednerin kommt Frau Bundesrätin Diesner-Wais zu Wort. – Bitte.

 


18.49

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Nach langer Diskussion und auch Vorbereitungsphase mit vielen Experten, beginnend noch in der Zeit der großen Koalition, wurde das Strafprozessreformgesetz im Nationalrat beschlossen, und heute liegt es uns im Bundesrat zum Beschluss vor.

Wenn wir auf das Jahr 2003 zurückblicken, dann sehen wir, dass es da 207 000 anhängige Strafverfahren bei Bezirksgerichten und zirka 105 000 anhängige Strafver­fahren auf Landesebene gegeben hat. Und davon konnten 50 Prozent im Vorverfahren ohne Einschaltung des Gerichts geklärt werden. Ich glaube, gerade diese Zahlen zeigen uns, wie wichtig das Vorverfahren ist.

Wie ist es bis jetzt passiert? – Bis jetzt war es so, dass eigentlich die Polizei oder die Gendarmerie ermittelt hat und dem Staatsanwalt dann die Beweise zur Anklageerhe­bung vorgelegt worden sind.

Die Struktur des Vorverfahrens der geltenden Strafprozessordnung geht im Wesent­lichen auf das Jahr 1873 zurück. Diese Reform soll auf dem Gebiet der kriminalpolizei­lichen Effizienz und auch im Bereich des grundrechtlichen Schutzes erfolgen.

Ziel ist es daher, das Vorverfahren von der Anklageerhebung bis zur Aufklärung der Straftat, die kriminalpolizeilichen Aufgaben, die Rechte des Beschuldigten und dessen Verteidigers, die Rolle des Staatsanwaltes und Ermittlungsrichters sowie die Rechte des Opfers zu regeln.

Eine ganz neue Bedeutung kommt dem Staatsanwalt zu. Er wird nun Herr des Verfah­rens und sitzt nicht mehr wie bisher nur hinter dem Schreibtisch, sondern er tritt hinaus an den Tatort.

Ein wichtiger Punkt, glaube ich, ist auch, dass der Staatsanwalt, weiter objektiver An­kläger, dem Grundprinzip der materiellen Wahrheitsforschung verpflichtet ist. Das Ge­richt ist grundsätzlich auf den Grundrechtsschutz beschränkt, also Haftbefehle, Tele-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite