Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 163

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ausgeprägter ist denn je, der der höchstgerichtlichen Judikatur entspricht, auch der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes.

Meine Ausführungen waren heute etwas länger, weil das Gesetz einfach so wichtig ist und weil ich diese ewigen Irrtümer und andere Darstellungen, die sich auf Gebieten bewegen, die nicht unbedingt hereingehören, ausräumen möchte. Ich versichere Ihnen, dass ich Ihnen jederzeit, auch wenn das Gesetz, was ja bald der Fall sein wird, in Rechtswirksamkeit ist, zur Verfügung stehe und – ich glaube da auch im Sinne der Spitzenbeamten des Justizministeriums sprechen zu dürfen – dass Sie jederzeit anru­fen können. Wenn Sie wesentliche und sachliche Fragen haben, werden Sie jederzeit eine Antwort bekommen.

Jetzt noch zu Ihrer Behauptung, dass Verfassungsrechtler – und damit bin ich auch am Ende meiner Ausführungen – sagen, dieses Gesetz sei verfassungswidrig: Sie verglei­chen hier wirklich Unvergleichbares. Wir haben vor zirka einem Dreivierteljahr oder vor einem Jahr zwei renommierte Verfassungsrechtler gebeten, nämlich die Professoren Funk und Öhlinger, ein wirklich grundsätzliches Gutachten, das eine Stärke von mehr als zehn Zentimetern aufweist, über die gesamte Verfassungsgemäßheit oder allfällige Nicht-Verfassungsgemäßheit der StPO-Reform zu verfassen. Sie haben das in einer Ausführlichkeit getan, die von niemand anderem auch nur andeutungsweise erreicht wurde. Und Sie stellen diesem Gutachten Zeitungsnotizen und Zeitungsinterviews ge­genüber!

Ich halte das für unfair. Wenn das jemand in der Bevölkerung glaubt, so muss man hinzufügen, das ist eigentlich eine unrichtige Darstellung, weil man überlegte, ausführ­lichste Gutachten nicht mit kleinen, hingeschlenzten Bemerkungen in den Zeitungen, denen kein Brief, keine Mitteilung, keine ausführliche Darstellung gefolgt ist, verglei­chen kann. Das bitte ich Sie zu akzeptieren.

Nochmals vielen Dank an alle, die dieses Gesetz mitgeschaffen haben. Profitieren davon wird die österreichische Bevölkerung, aber leider wird es noch einige Jahre dauern. Für das Personal werden wir sorgen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

19.34

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Auer. – Bitte.

 


19.34

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Präsidentin! Herr Bun­desminister! Die vorliegende Reform des strafprozessualen Vorverfahrens wird von der SPÖ aus guten Gründen abgelehnt.

Die ursprüngliche Grundkonzeption über die rechtliche Gesamtverantwortung des Staatsanwalts für den gesamten Zeitraum des Vorverfahrens ist positiv zu beurteilen. Da gibt es keinen Zweifel. Die Regierungsparteien haben in den letzten Jahren aber permanent Verschlechterungen für die Rechtsstaatlichkeit, die Praktikabilität und den Rechtsschutz herbeiverhandelt. Die parlamentarischen Beratungen waren – bei aller Anerkennung der vielfach ausgezeichneten Darlegungen von Seiten der hoch qualifi­zierten Experten und Expertinnen im Unterausschuss – höchst mangelhaft.

Herr Kollege Schennach hat es schon angesprochen, ich möchte es aber trotzdem noch einmal sagen: Die Verlagerung der Weisungsspitze gegenüber den staatsan­waltschaftlichen Behörden vom Bundesminister für Justiz hin zu einem Bundesstaats­anwalt oder einem neuen Generalprokurator wurde von der ÖVP und von der FPÖ abgelehnt, ebenso wie die verfassungsrechtliche Verankerung der staatsanwaltschaft­lichen Behörden als Organe der Rechtspflege.

 


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