Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 166

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fürwortet hat und man jetzt auf einmal gegen eine verfassungsrechtliche Absicherung ist. Das ist für mich schon erstaunlich, muss ich sagen.

Besonders wichtig finde ich in der ganzen Personalfrage, dass jetzt zusätzlich Personal eingebaut werden muss. Es wird bis 2008 dauern, bis man wirklich das für diese Rechtslage ausgebildete Personal zur Verfügung hat.

Ich kann verstehen, dass politische Interessen hier sehr hohes Gewicht haben, dass die Sozialisten nicht zustimmen. Ich verstehe auch, dass die Grünen nicht zustimmen. Ich glaube, es sind gute Vorschläge von Professor Schennach gekommen (Bundesrat Schennach: Professor nicht!), von Dr. Schennach gekommen. (Bundesrat Schenn­ach: Auch nicht!) Man sieht das auch bei uns in Oberösterreich, wenn man das Ganze von außen betrachtet. In der oberösterreichischen Landesregierung sind ja die Grünen vertreten, und ich muss sagen, es sind sehr konstruktive Ideen von ihrer Seite ge­kommen. Ich muss das wirklich loben. Die Sozialisten waren in der Regierung, haben aber nichts bewegt!

Wenn man Regierungsverantwortung hat, dann muss man auch Verantwortung für das Land, für Österreich und für die Bürger übernehmen und darf nicht immer nur darauf schauen, dass man seinen eigenen Sessel behält. Daher bitte ich jetzt die Fraktionen der SPÖ und der Grünen, trotz der unterschiedlichen Meinungen diesem Gesetz die Zustimmung zu erteilen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.46

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


19.47

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Tiefnig, die Hoffnung bezüglich 2008 hege ich insofern, als ich glaube, dass es in der einen oder anderen Sache noch ein Einsehen beziehungsweise Änderungen geben wird, und zwar in Zusammenarbeit mit der Opposition.

Was außer Streit steht bei dieser Reform der Strafprozessordnung, ist, dass das einen enorm wichtigen Bereich für einen demokratischen Rechtsstaat darstellt. Diesem Ge­setzentwurf ist ja bis zu dessen Verabschiedung eine sehr lange Zeit vorangegangen, eine Zeit intensiver Diskussionen, und man ist dabei in den Ausschüssen weite Stre­cken miteinander gegangen. Deshalb stellt sich jetzt schon die Frage, warum jetzt plötzlich diese Ho-ruck-Aktion stattfindet und man das Ganze so abrupt zum Abschluss bringen möchte – ohne einen gesellschaftlichen Konsens dazu zu suchen.

Bei dieser Strafprozessreform gibt es einige Bereiche, an denen noch zu arbeiten gewesen wäre, und es ist nicht verständlich, warum seitens der Regierungsparteien darauf verzichtet wurde. Dass auch bei diesem Gesetz die Gefahr besteht, dass es vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden könnte, ist ja hier bereits erwähnt worden, und ich bezweifle, dass das nur flapsig hingeworfene Zeitungsartikel oder Kommentare waren. – Aber wir werden ja sehen, wie sich das dann entwickeln wird.

Herr Minister! Ich würde Sie bitten, kurz noch zu Folgendem Stellung zu nehmen. Im Übrigen habe ich sehr aufmerksam Ihren Worten gelauscht in Bezug auf Weisungs­recht/Staatsanwaltschaft/Justizminister. Trotzdem verstehe ich nicht ganz – lasse mir das aber gerne von Ihnen erklären –, was denn das Problem dabei ist, wenn man eine Bundesanwaltschaft einrichtet, die im Parlament mit Zweidrittelmehrheit gewählt wird, und man hiemit sozusagen das Weisungsrecht gebunden hätte.

Weshalb die Oppositionsparteien dagegen sind, dass das Weisungsrecht beim Justiz­minister bleibt, ist doch klar: Da geht es um einfache Mehrheiten, und ich meine, eine


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