Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 173

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in der Nacht sicher nicht das Auslangen finden. Aber es sind nicht mehr da, weil eben Ihre „wissenschaftliche Begleitung“ – wie Sie das genannt haben – attestiert hat, dass fünf Beamte reichen. – Also da herrscht eine gewisse Skepsis.

Ein letzter Punkt noch, Herr Bundesminister: Ich glaube, den strafprozessualen Be­reich – weil hier eine Kollegin gerade die heutige Abendausgabe des „Kurier“ auf­schlägt – sollten wir wirklich sehr gesamtheitlich betrachten, denn um jedes Strafver­fahren gibt es ein Vorher und ein Nachher. In der heutigen Abendausgabe des „Kurier“ ist nachzulesen, dass wir im Bundesland Niederösterreich nur in den Monaten Jänner und Februar ein Ansteigen der angezeigten Kriminaldelikte um 20,1 Prozent zu ver­zeichnen haben! Und weil ich hier den Kollegen, der aus der Exekutive kommt, FPÖ-Mandatar aus Vorarlberg, sehe (Bundesrat Schennach: Herrn Hagen!): Ihr schließt fast auf Niederösterreich auf, nämlich mit dem zweithöchsten Wert, einem Plus von 11,4 Prozent bei den angezeigten Delikten in den Monaten Jänner und Februar 2004 gegenüber 2003. (Bundesrat Schennach – auf Bundesrat Hagen weisend –: Weil er keinen Dienst macht! Er sitzt hier im Bundesrat!)

Da wäre es an der Zeit, Herr Bundesminister, sich einmal Folgendes anzusehen: Viele Täter sind – wie man erfährt, wenn man mit den Personalvertretern dort spricht – Täter, die aus der Strafhaft kommen. Und wenn ich von gesamtheitlicher Betrachtung spreche, dann schauen Sie sich bitte an, Herr Bundesminister, welche bescheidenen monetären Möglichkeiten in Ihrem Ressort die Bewährungshilfe, die Sozialarbeit noch haben! – In meiner Heimatstadt, in Linz, geht das so weit, dass die Bewährungshilfe jetzt schon davon spricht, ein Wohnhaus für Haftentlassene auflassen zu müssen, weil keine Gelder des Justizressorts bereitgestellt werden.

Ich glaube, es hat sicher einen Sinn – ich bin noch nicht so lange in diesem Haus, Herr Bundesminister –, dass man den Sicherheitsbericht in einem Kompendium – jenen Ihres Hauses gemeinsam mit jenem des Innenressorts – vorlegt. Man sollte das, glaube ich, ein wenig gesamtheitlich betrachten, wenn man wirklich strafprozessual präventiv etwas machen soll.

Ich bitte, diese Punkte noch in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Und auf Grund des vorher Gesagten besteht eben für meine Fraktion nicht die Möglichkeit, dieser Novelle zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

20.14

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

 


20.15

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Lassen Sie mich bitte nur ganz kurz Fol­gendes anmerken:

Herr Bundesrat, Sie haben soeben gesagt, in der Causa, die Sie angesprochen ha­ben – Sie haben den Herrn Finanzminister zitiert –, sei der Grund der strafrechtlichen Verfolgung darin gelegen, dass eine Leistung mit einem überhöhten Preis bezahlt worden wäre – so habe ich Sie verstanden. Ich darf darauf aufmerksam machen – ohne dass ich mich da mokiere, wirklich nicht! –, dass, wie, glaube ich, jeder, der die Zeitungen gelesen hat, weiß, die Überzahlung einer Leistung in Österreich nicht strafbar ist. – Also bitte das nicht zu verwechseln!

Da braucht man daher wirklich weder einen weisungsgebundenen noch einen wei­sungsfreien Staatsanwalt, noch einen Richter – das kann es also nicht ganz gewesen


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