Bundesrat Stenographisches Protokoll 706. Sitzung / Seite 174

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sein. Wenn das der Kritikpunkt ist, der Sie davon abhält, der StPO-Reform zuzustim­men, dann geben Sie diesen Kritikpunkt bitte auf!

Die Äußerungen über die Justizanstalt in Linz waren auch nicht richtig. Wir haben – das stimmt – mit einer wissenschaftlichen Begleitung – ich vertraue der Wissenschaft – die arbeitsrechtliche Situation und die Überstundenfrage überprüft. Diese Firma hat uns keine Vorschriften gemacht, eine Justizanstalt unterbesetzt in der Nacht zu führen. Es geschieht dies auch nicht.

Und wenn Sie sagen, Herr Bundesrat, viele Täter kommen aus der Strafhaft: Ich glaube, in keiner Regierung wurde für die Resozialisierung mehr getan – ich werde Sie jetzt nicht mit Beispielen ermüden – als von dieser Regierung! Ein gut Teil der Tätigkeit des Justizressorts steht in weiten Bereichen im Dienste eben dieser Resozialisierungs­maßnahmen, weil wir die Kriminalitätsbekämpfung ernst nehmen.

Allerdings schmeißen wir das Geld nicht beim Fenster hinaus! Ich bin sehr froh dar­über, dass der Herr Sozialminister heute da ist, denn wir haben gemeinsam Folgendes festgestellt: Wir haben im Justizressort einen Opferfonds eingerichtet (Bundesrätin Bachner: Der Sozialminister hat einen Härtefonds!), aus dem wir bedürftigen Verbre­chensopfern im Rahmen der Prozessbegleitung Hilfestellung geben. Wir haben diesen Fonds mit 3 Millionen Schilling damals noch – im Jahr 2000 – dotiert, in den Folge­jahren mit 6 oder 10 Millionen Schilling, und wir haben jeden einzelnen Fall gefördert. Wir sind mit diesen Beträgen ausgekommen – wir haben nur von jedem einzelnen Fall auch eine Abrechnung verlangt.

Was ist in Ihrer Zeit, unter Ihren Sozialministern eingerissen? – Dass mehr oder weni­ger bedenkenlos Vereine pauschaliter gefördert wurden! Ist Ihnen bekannt, wie viele derartige Opferhilfe-Vereine in der Zeit der sozialistischen Sozialminister entstanden sind? – Schätzen Sie bitte, Herr Bundesrat! Wissen Sie, wie viele es sind? – 166! Unkontrolliert über einzelne Fälle!

Wir gehen den anderen Weg: Wir schauen uns das genau an – sehr effizient, sehr öko­nomisch, betriebswirtschaftlich richtig –, und ich musste keinen einzigen Unterstüt­zungsfall abweisen, was man vorher, so glaube ich, nicht so sagen konnte, denn sonst wäre unsere Maßnahme nicht notwendig gewesen.

Abschließend eines – und deswegen habe ich mich eigentlich zu Wort gemeldet –: Ich möchte sagen, dass es natürlich nicht leicht ist, ein so großes Gesetz gemeinsam mit einem politischen Mitbewerber zu beschließen. Das war ein großer Kraftakt! Und ich stehe nicht an, hier auch ausdrücklich auszusprechen, dass ich mich bei den Beamten des Innenressorts für die Zusammenarbeit bedanke. Sie war sehr produktiv, sie war sehr korrekt und sie war vom Ressortchef, Minister Strasser, mitgetragen. Ohne diese Kooperation wäre es nicht gelungen, dieses Gesetz in dieser Gesetzgebungsperiode zu Ende zu bringen. Dafür also ausdrücklich vielen Dank! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.18

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Feber 2004 betreffend das Strafprozessreformgesetz.

 


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