Bundesrat Stenographisches Protokoll 707. Sitzung / Seite 183

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19.45

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist es endlich so weit: Wir haben jetzt das Privatbahngesetz vorliegen! Ich möchte in Erinnerung rufen, dass ich im Vorjahr dieses hier eingemahnt habe und damals der Herr Staatssekretär gemeint hat – ich habe diese seine Bemerkung noch im Ohr –, das sei eine Märchenstunde.

Herr Staatssekretär! Wir schreiben jetzt den Monat April, und der geht schön langsam seinem Ende zu, und wir haben eigentlich schon seit Ende des Vorjahres in diesem Bereich keine gesetzliche Grundlage. Das bringt viele Betreiber von Privatbahnen – es sind insgesamt 16 an der Zahl; sie sind Betreiber von „Privatbahnen“ nur unter Anführungszeichen, denn es ist ja eigentlich fast in den meisten Fällen nur den Län­dern und den Kommunen möglich, solche Privatbahnen zu betreiben – in eine prekäre Lage.

Jetzt, Herr Staatssekretär, haben wir endlich ein Gesetz, zu dem unsere Fraktion steht, denn wir stehen zum öffentlichen Verkehr. Gerade die Privatbahnen haben oft eine vielfältige Aufgabe zu erfüllen: Das ist einerseits eine touristische, denn die Privatbah­nen sind ein sehr lebendiger Bestandteil des touristischen Angebotes in unseren Bun­desländern und in unseren Regionen, und andererseits die eines Problemlösers in Verkehrsfragen.

Mich hat ein wenig verwundert, dass Ihr Kollege hier heute erklärt hat, die Stadt Wien schütte das Füllhorn aus, man beteilige sich zu 50 Prozent an der U-Bahn.

Herr Staatssekretär! Das ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn das Land Wien nimmt da eine Verkehrsversorgungsaufgabe wahr, die ja wohl – und das leuch­tet, glaube ich, einem jeden ein – wirklich eine überregionale Bedeutung hat und die vor allen Dingen den vielen Pendlern und anderen Verkehrsteilnehmern dement­sprechende Verkehrsmöglichkeiten verschafft.

Ich möchte das, was da geschehen ist und welche Nachteile da für die Privatbahn­betreiber zu gewärtigen sind, am Beispiel der Linzer Lokalbahn erklären, die Ihnen als Oberösterreicher und Linzer, Herr Staatssekretär, eigentlich sogar sehr gut bekannt sein müsste.

Mehrheitseigentümer der Liner Lokalbahn AG ist die Stadt Linz, und die neue ge­setzliche Regelung bringt eine klare Trennung einerseits in die Infrastruktur und andererseits in den Betrieb der Bahn mit sich. Das heißt, dass es für Zugsgarnituren, Werkstätten und Remisen in Hinkunft kein Geld mehr gibt. Geld gibt es nur mehr für die Infrastruktur, für den Schienenbau.

Das bringt nicht nur die Stadt Linz als den Mehrheitseigentümer, sondern natürlich auch andere Bahnbetreiber in eine sehr schwierige finanzielle Lage, denn es heißt, die Gemeinden, die Regionen, die Länder oder wer immer, irgend welche Verbünde, können sich den Verkehr bestellen. Wir haben heute hier ausgiebig Zeit gehabt, darauf hinzuweisen.

Herr Staatssekretär, Sie können das alles in den Bundesratsprotokollen nachlesen. Es wurde auch von allen Fraktionen in gewisser Weise bestätigt, dass in den Gemeinden aufgrund der veränderten Situation der Ertragsanteile und so weiter die Kassen immer leerer werden. Es wird also eine sehr schwierige Geschichte. – Diese Trennung ist das eine.

Das Zweite ist Folgendes: Dadurch, dass Sie, Herr Staatssekretär, und Ihr Ressortchef in solch einem Maße säumig waren, haben wir zwar jetzt ein Bundesgesetz, aber keine Richtlinien, wie jetzt diese Kostenaufteilung erfolgen soll.

 


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