Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 34

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Zwei Probleme habe ich: mit den Betriebskontrollen und mit dem Ombudsmann. – Es ist bekannt, dass die Landwirtschaft wahrscheinlich der meist kontrollierte Bereich der österreichischen Gesellschaft ist: Marktordnungskontrollen, Veterinärkontrollen, Güte­siegelkontrollen, bereits bestehende Tierschutzkontrollen. Es ist ein Wahnsinn, wie Landwirte und Betriebsführer kontrolliert werden, der Kontrollansatz und die Kontroll­dichte sind enorm hoch.

Es war daher eine Katastrophe, dass gefordert wurde, jährlich 20 Prozent der Betriebe zu kontrollieren. Dies wäre nicht zu machen gewesen, konnte aber seitens meiner Fraktion abgewehrt werden.

Zum Ombudsmann wäre Folgendes zu sagen: Der Tierschutzombudsmann hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten; das ist klar. Er soll jedoch kein militanter Tierschützer sein, der als Tieranwalt eigenmächtige Befugnisse hat, wie es in den letzten Jahren viel gefordert wurde.

Ich sage ja zu einer ordentlichen Vollziehung des Tierschutzgesetzes, jedoch unter Beachtung einer hohen Unabhängigkeit und einer unparteiischen Beurteilung der Tier­haltung durch Fachleute, und appelliere an die Konsumenten, ein möglichst faires Ver­halten gegenüber den Landwirten an den Tag zu legen, sonst wird es nämlich wirklich eng! – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Zellot.)

10.22

 


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Wiesenegg. Ich erteile ihm das Wort.

 


10.22

Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Frau Minister! Werte Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der untrüglichste Gradmesser für die Herzensbildung eines Volkes und eines Men­schen ist, wie sie die Tiere betrachten, und auch, wie sie sie behandeln. (Der Redner legt ein teilweise in eine Papierserviette eingewickeltes Ei vor sich auf das Rednerpult.)

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Meines Wissens ist noch nie in der Ge­schichte des österreichischen Parlamentarismus eine Regierungsvorlage einer Regie­rung, hier in diesem Fall der ÖVP-FPÖ-Regierung, durch einen Vier-Parteien-Be­schluss im Nationalrat und – ich gehe davon aus – auch hier im Bundesrat – wurde aber soeben eines Besseren belehrt – zu Fall gebracht worden.

Darauf können wir grundsätzlich alle sehr, sehr stolz sein, meine geschätzten Damen und Herren, denn was wir als viel gepriesenen Regierungsentwurf in einer der vergan­genen Bundesratssitzungen angeboten bekamen, war kein Entwurf für ein modernes bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, sondern, wie ich damals – und Sie wissen das alle noch genau – in der Debatte ausführte, ein „Tierverschlechterungsgesetz“, das noch dazu, wenn es so beschlossen worden wäre, die guten Landestierschutzgesetze ausgehebelt hätte – also eine Verschlechterung auf allen Ebenen.

Es hat hier in diesem Hause einen Wirbel gegeben, als ich meinte, dass es richtig und die Aufgabe des Bundesrates ist, sich vor Gesetzwerdung mit diesem Entwurf zu be­fassen. Gott sei Dank haben wir das getan. Und der Ausfluss dessen ist heute in die­sem neuen bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz zu sehen.

Heute, nach der Beschlussfassung im Nationalrat und auch hier in diesem Gremium, stehen wir vor einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, das, auch wenn es sehr viele Kompromisse enthält, ein Tierschutzgesetz ist, das die richtige Richtung vorgibt und auch ein Lobbying für unsere Tiere vorsieht.

 


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