Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 64

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Es liegt ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend ein Maßnahmenpaket für die heimische bäu­erliche Landwirtschaft zur erfolgreichen Umsetzung des Bundes-Tierschutzgesetzes vor.

Ich lasse diesen Entschließungsantrag der Bundesräte Konecny, Kolleginnen und Kol­legen abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist damit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Roth-Halvax, Ing. Kampl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend ein Maßnahmenpaket für die heimische bäuerliche Landwirtschaft zu erfolgreichen Umsetzung des Bundes-Tierschutzgesetzes vor.

Ich lasse den Entschließungsantrag der Bundesräte Roth-Halvax, Ing. Kampl, Kolle­ginnen und Kollegen abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (E 188-BR/04.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – SE) – (SE-Gesetz – SEG) erlassen wird sowie das Aktiengesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtsänderungs­gesetz 2004 – GesRÄG 2004) (466 d.B. und 488 d.B. sowie 7046/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Ver­braucher (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz – FernFinG) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz sowie das Wertpa­pieraufsichtsgesetz geändert werden (467 d.B. und 490 d.B. sowie 7047/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu Punkt 2 ist Frau Bundesrätin Auer. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatterin Johanna Auer: Hohes Haus! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft erlassen wird sowie das Aktiengesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsrevisi­onsgesetz 1997 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zur Verlesung des Ausschussantrages.

 


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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