Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 69

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz) erlas­sen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem familien- und erbrechtliche Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sowie das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert werden (Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 – FamErbRÄG 2004) (471 d.B. und 489 d.B. sowie 7048/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Nieder­lassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich geändert wird (377/A und 492 d.B. sowie 7049/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und die Änderung des Jugendge­richtsgesetzes 1988 (472 d.B. und 491 d.B. sowie 7050/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden (376/A und 493 d.B. sowie 7051/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu Punkt 4 ist Bundesrat Hagen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem familien- und erbrechtliche Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Ge­setzbuches und des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sowie das


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