Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 72

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Dipl.-Ing. Bogensperger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.12

Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte zur geplanten Neuorganisation der Bezirksgerichte in Graz sprechen.

In der Landeshauptstadt Graz haben wir derzeit drei Bezirksgerichte: das Bezirksge­richt für Zivilrechtssachen, das Bezirksgericht für Strafsachen und das Jugendgericht. Die drei Bezirksgerichte sind auf zwei Standorte in der Stadt Graz verteilt. Das Be­zirksgericht für Strafsachen und das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen umfassen in ihrer Zuständigkeit die ganze Stadt Graz und 40 Umlandgemeinden des Bezirkes Graz-Umgebung.

Derzeit gibt es in räumlicher, aber vor allem in administrativer Hinsicht große Pro­bleme, da das Strafgericht vier Richter-Planstellen, das Jugendgericht eine Richter-Planstelle, aber das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen 25,5 Richter-Planstellen inne­hat. Durch die Spaltung der Richter in die Sparten Zivilrecht und Strafrecht ist ein spar­tenübergreifender Auslastungsausgleich praktisch nicht möglich und somit ein optima­ler Einsatz in personeller Hinsicht, wie es bei anderen Gerichten der Fall ist, nicht ge­geben.

Die Idealgröße für ein Bezirksgericht für Zivilrechtssachen ist mit zwölf Richter-Plan­stellen gegeben. Das Jugendgericht mit nur einer Planstelle und das Bezirksgericht für Strafsachen mit vier Planstellen sind derzeit unterbesetzt. Mit der Neuorganisation, nämlich einem Vollbezirksgericht Graz mit einem Standort am rechten und einem Standort am linken Mur-Ufer, kann ein optimaler Einsatz der Richter gewährleistet werden.

Wie in Linz und in Wien wird das Jugendgericht auch in Graz einem anderen Gericht angegliedert. Es wird somit die geplante Reform der Jugendgerichte abgeschlossen.

Das am rechten Mur-Ufer geplante Bezirksgericht wird die Bezeichnung „Bezirksgericht Graz-West“ erhalten und für den Stadtteil rechts der Mur und die Umlandgemeinden von Graz zuständig sein. Es werden damit zirka 101 000 Einwohner der Stadt Graz, also des rechts des Mur-Ufers liegenden Teiles, und zirka 90 000 Einwohner der Um­landgemeinden ihre Zuständigkeit im Bezirksgericht Graz-West finden. – Das Bezirks­gericht Graz-Ost wird für zirka 125 000 Einwohner des östlichen Stadtgebietes zustän­dig sein.

Auf Grund der Lage von Graz, wo die innerstädtischen Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn zur Verfügung stehen und die Straßen aus den Umlandgemeinden stern­förmig in Graz zusammentreffen, ist ein Standort in der Stadt Graz für die Bürger not­wendig und ideal. Weiters befinden sich andere Behörden und Wirtschaftseinrichtun­gen in der Nähe der Gerichte. Auch viele Anwälte haben ihren Sitz und ihre Kanzlei in Graz.

Die SPÖ, im Besonderen Nationalratsabgeordneter Kräuter aus der Steiermark, fordert ein Bezirksgericht in der zirka zehn Kilometer entfernten Ortschaft Kalsdorf, die südlich von Graz liegt. Aus meiner Sicht ist dies nicht vertretbar, da die Bürger aus dem Nor­den von Graz durch die ganze Stadt Graz fahren müssten, um ein Bezirksgericht Kals­dorf zu erreichen.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass sich auch die Richtervereinigung und die überwiegende Zahl der Richter für diese geplante Lösung aussprechen.

 


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