Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 73

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Anzumerken ist auch, dass der Rechnungshof im Begutachtungsverfahren ausdrück­lich keinen Einwand gegen das neu geplante Projekt erhoben hat.

Aus diesen Gründen wird unsere Fraktion der geplanten Neuorganisation der Bezirks­gerichte Graz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.15

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.16

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bezüglich der vorliegenden Materien möchte ich ganz kurz auf den Redebeitrag von Frau Kollegin Schlaffer verweisen: Das ist die Situation, die wir haben, nämlich dass wir eben „the end of the pipe“ im Gesetzwerdungsprozess sind. – Da hoffe ich ja doch auf Reformen, die sich mit der gleichzeitigen Befassung von Bundesrat und Nationalrat im gesetzlichen Bereich schon ankündigen, was derzeit so durch die Türen des Konvents dringt.

Im Prinzip, Herr Bundesminister, sind das alles recht löbliche, notwendige und sinnvol­le Regelungen, die hier getroffen werden. Die Novellierung des Kindschaftsrechts war auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes notwendig: Ich erwähne das Klagerecht des Kindes auf Ehelichkeitsbestreitung, bei gleichzeitiger Abschaffung jenes des Staatsanwaltes, die Vaterschaftsanerkennung und den Umstand, dass jetzt auch der Mutter ein eigenständiges Antragsrecht bei der Feststellung eingeräumt wird.

Ich muss einmal der FPÖ zu Ehren sagen: Ich kenne die FPÖ parlamentarisch seit 1988, und es ist mir eigentlich bei der FPÖ noch nie eine Politik der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen aufgefallen. Ich kann nur sagen, in den Gesprä­chen, die wir zumindest mit der ÖVP hatten, war die ÖVP in diesem Punkt doch ein Stück weiter. Nun liegt hier doch eine umfangreiche Änderung des Familien- und Erb­rechtes vor, und es fehlt genau das, was Frau Kollegin Schlaffer gemeint hat: dass es hier wieder keine Regelungen in diese Richtung gibt.

Es ist eine Tatsache – wir können hundertmal die Augen zudrücken, sie sind in allen vier Parteien in etwa gleichmäßig vertreten, auch in der ÖVP, auch in der katholischen Kirche, auch in der evangelischen Kirche –: Es gibt die gleichgeschlechtlichen Bezie­hungen in unserem Land! Es sind ungefähr 15 bis 25 Prozent – je nachdem, was man da heranziehen möchte. Und es ist hier zu keiner Änderung gekommen, nicht einmal dazu, dass man den Angehörigenstatus in Spitälern hat, dass es einen Eintritt in das Mietrecht gibt, dass es die Form des Erbrechtes gibt.

Der „Hansi Hinterseer“ Deutschlands heißt Patrick Lindner. Er ist so ein Schnulzen-Sänger, aber ein berühmter, so wie Hansi Hinterseer. (Bundesrat Ager: Nichts gegen Schnulzen-Sänger!) – Also gut, er ist ein populärer Volkskunst-Sänger. Danke, Kollege Ager! Gut, dass Sie ihn kennen, denn dann wissen Sie auch seine Geschichte: Er ist bekennender Homosexueller, und nach deutschem Recht ist ihm eines möglich gewor­den: dass er und sein Lebenspartner ein Kind adoptieren konnten. Das ist mittlerweile in der deutschen Boulevard-Presse die meistgeliebte Familie Deutschlands. – Das ist Realität.

Meine Damen und Herren! Wir müssen uns dieser Situation stellen, und eine moderne Novelle muss zumindest anfangen, Antworten auf diese gesellschaftlichen Fragen zu geben. Und ich muss jetzt ehrenhalber sagen: Die FPÖ hat diesbezüglich auch nie Probleme gehabt, und insofern würde ich mir wünschen, dass unter Minister Böhmdor­fer doch noch einmal ein Vorstoß in diese Richtung kommt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite