Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 91

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Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den 18. Sportbericht 2001 – 2002.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stim­meneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik (371 d.B. und 481 d.B. sowie 7054/BR d.B.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Karl Bader. Ich bitte ihn um die Berichterstattung.

 


Berichterstatter Karl Bader: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik.

Der Bericht des Ausschusses liegt in schriftlicher Form vor, ich kann mich daher auf die Verlesung des Ausschussantrages beschränken.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bun­des-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wortmeldungen liegen keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse nunmehr auch über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrerge-


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